Startseite Allgemeines Saga Nagoya Securities: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts an
Allgemeines

Saga Nagoya Securities: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts an

knerri61 / Pixabay
Teilen

Saga Nagoya Securities: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts an

Die BaFin hat der Saga Nagoya Securities mit Sitz in Tokyo, Japan, mit Bescheid vom 22. August 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Saga Nagoya Securities bietet via Telefon und EMail an, Aktien bzw. aktienähnliche Anteile an ausländlichen Unternehmen im eigenen Namen für fremde Rechnung zu verschaffen und zu veräußern. Hierdurch betreibt sie das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG) grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland. Über eine hierfür erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kanadas Premier Carney rückt näher an Parlamentsmehrheit heran

Der kanadische Premierminister Mark Carney ist mit seiner Regierung einen Schritt näher...

Allgemeines

USA prüfen neue Strafzölle gegen wichtige Handelspartner

Die United States haben eine neue Handelsuntersuchung gegen mehrere ihrer größten Wirtschaftspartner...

Allgemeines

BBC-Recherche: Epstein soll über Modelagenten junge Frauen angeworben haben

Eine Recherche von BBC News Brasil legt nahe, dass der verstorbene US-Finanzier...

Allgemeines

Zugkollision im Bayreuther Hauptbahnhof: Mehrere Verletzte und erhebliche Störungen im Bahnverkehr

Am Mittwochabend sind im Bayreuth Hauptbahnhof zwei Regionalzüge zusammengestoßen. Bei der Kollision...