Startseite Allgemeines Saga Nagoya Securities: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts an
Allgemeines

Saga Nagoya Securities: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts an

knerri61 / Pixabay
Teilen

Saga Nagoya Securities: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissionsgeschäfts an

Die BaFin hat der Saga Nagoya Securities mit Sitz in Tokyo, Japan, mit Bescheid vom 22. August 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Saga Nagoya Securities bietet via Telefon und EMail an, Aktien bzw. aktienähnliche Anteile an ausländlichen Unternehmen im eigenen Namen für fremde Rechnung zu verschaffen und zu veräußern. Hierdurch betreibt sie das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG) grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland. Über eine hierfür erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Einfach investieren – und trotzdem reich werden? Warum Experten vor komplexen Finanzprodukten warnen

In Zeiten von Meme-Aktien, Kryptowährungen, Optionsgeschäften und komplexen Finanzprodukten glauben viele, man...

Allgemeines

Netflix’ Mega-Übernahme von Warner Bros. steht auf der Kippe – Eine zentrale Frage bleibt unbeantwortet

Netflix sorgt mit einem überraschenden Angebot für Aufsehen: Der Streamingriese will Warner...

Allgemeines

Eine der meistgesuchten Tigerhändlerinnen der Welt gefasst: Interpol-Fahndung endet in Indien

Indischen Behörden ist ein bedeutender Schlag gegen den internationalen Schmuggel mit Tigern...

Allgemeines

Jussakk A GmbH Österreich, die Herrn Gröner kennt

Hier ist eine faire und zugleich kritische Analyse der Bilanz der Austro...