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„Sächsischer Versicherungsverein a.G.“: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Versicherungsgeschäfts an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem „Sächsischen Versicherungsverein a.G.“ (SVV a.G.), Leipzig, am 02.09.2015 aufgegeben, die von ihm unerlaubt betriebenen Versicherungsgeschäfte einzustellen und abzuwickeln. Der SVV a.G. bietet seinen Mitgliedern den Abschluss von Verträgen über Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung und Gewerbeversicherung an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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