Die Sabrosa GmbH, ein Unternehmen aus der Lebensmittelproduktion mit Sitz in der Eißendorfer Straße 39 in Hamburg, hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete am 5. Februar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 67h IN 32/25.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig.
Zudem wurde ein Zahlungsverbot für Drittschuldner erlassen. Das bedeutet, dass Geschäftspartner und Kunden der Sabrosa GmbH keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten dürfen. Stattdessen ist es allein dem Insolvenzverwalter gestattet, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Des Weiteren hat das Gericht Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorerst gestoppt.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird geprüft, ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird. Wie es für die Sabrosa GmbH weitergeht, hängt nun von der wirtschaftlichen Lage und den Entscheidungen des Insolvenzverwalters ab.
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