Startseite Allgemeines Sabine Faltermeier KG – Anordnung der BaFin
Allgemeines

Sabine Faltermeier KG – Anordnung der BaFin

Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sabine Faltermeier KG, Regensburg, mit Bescheid vom 10. Juni 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. August 2015 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Sabine Faltermeier KG schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage der Darlehensverträge betreibt die Sabine Faltermeier KG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Sabine Faltermeier KG ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.
Auf Antrag der Sabine Faltermeier KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft hat das Amtsgericht Regensburg – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 2. Oktober 2015 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 4 IN 487/15).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz:Sympatex Technologies GmbH

1542 IN 268/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Sympatex...

Allgemeines

Öffentlicher Aufruf: Zwei Kinder in Barßel vermisst – Bitte um Mithilfe!

In Barßel (Landkreis Cloppenburg) werden seit Montagnachmittag zwei Jungen im Alter von...

Allgemeines

Fünf Punkte, auf die bei Trumps „State of the Union“-Rede zu achten ist

Präsident Donald Trump tritt am 24. Februar vor den Kongress, um seine...

Allgemeines

Insolvenz:Trägerwerk Soziale Dienste in Bayern gGmbH

IN 93/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Trägerwerk Soziale Dienste...