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Ryanair

tpicture (CC0), Pixabay
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Der irische Billigflieger Ryanair steht erneut in der Kritik. Nach einer Prüfung durch die italienische Wettbewerbsbehörde Antitrust wird das Unternehmen gezwungen, Zehntausenden Passagieren Gebühren in Millionenhöhe zurückzuerstatten. Konkret geht es um den Check-in-Zuschlag, der am Flughafen erhoben wurde.

Rückerstattung für Fluggäste

Betroffen sind alle Fluggäste, die zwischen 2021 und 2023 gezwungen waren, am Flughafen eine zusätzliche Gebühr von 55 Euro zu zahlen, weil sie nicht rechtzeitig online eingecheckt hatten. Viele von ihnen hatten sich über die unerwarteten Zusatzkosten beschwert, woraufhin die Antitrust-Behörde Ermittlungen einleitete. Ryanair muss nun insgesamt über 1,5 Millionen Euro an die betroffenen Passagiere zurückzahlen.

Kritik an intransparenter Gebührenpolitik

Die Behörde stellte fest, dass Ryanair seine Kunden unzureichend über die Möglichkeit zusätzlicher Gebühren informiert habe. Viele Passagiere seien erst am Flughafen mit der kostenpflichtigen Nachzahlung konfrontiert worden. Diese Praxis wurde als unlautere Geschäftspraktik eingestuft.

Ein weiterer Kritikpunkt war die automatische Übernahme von Extrawünschen bei Buchungen: Passagiere, die für den Hinflug kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Sitzplatzreservierungen oder Gepäckoptionen auswählten, stellten oft erst nach Abschluss der Buchung fest, dass diese Optionen automatisch auch für den Rückflug übernommen und berechnet wurden.

Ryanair unter Druck

Die Entscheidung der Antitrust-Behörde setzt Ryanair weiter unter Druck. Der Billigflieger geriet in der Vergangenheit immer wieder wegen seiner strikten Gebührenpolitik und mangelnder Transparenz in die Kritik. Die aktuelle Rückerstattungsanordnung könnte auch in anderen Ländern als Präzedenzfall dienen, um ähnliche Praktiken zu prüfen.

Fazit

Für die betroffenen Passagiere in Italien ist die Entscheidung ein Erfolg. Sie erhalten nicht nur ihr Geld zurück, sondern können auch darauf hoffen, dass Ryanair künftig transparenter agiert. Ob die Fluggesellschaft ihre Gebührenpolitik grundlegend überarbeitet, bleibt jedoch abzuwarten. Die italienische Wettbewerbsbehörde hat ein klares Signal gesetzt: Verbraucherrechte dürfen nicht durch intransparente Zusatzkosten ausgehöhlt werden.

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