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Rundschreiben der BaFin zu Hochrisiko-Staaten in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

IO-Images (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein aktualisiertes Rundschreiben (08/2024) veröffentlicht, das sich an alle ihrer Aufsicht unterstehenden Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) richtet. Das Schreiben behandelt Drittstaaten mit strategischen Mängeln in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Kernpunkte:

1. EU-Länderliste: Basierend auf der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 werden Drittstaaten mit hohem Risiko identifiziert.

2. FATF-Erklärung: Besondere Aufmerksamkeit gilt Nordkorea, Iran und Myanmar aufgrund erhöhter Risiken der Finanzierung von Proliferationen.

3. FATF-Beobachtungsliste: 21 Länder stehen unter erhöhter Beobachtung, darunter neu aufgenommen Monaco und Venezuela.

4. Maßnahmen:
– Für Nordkorea und Iran sind verstärkte Sorgfaltspflichten und zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
– Für Länder auf der EU-Liste gelten mindestens die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 5 GwG.
– Für Länder nur auf der FATF-Beobachtungsliste bestehen keine unmittelbaren Handlungspflichten, aber das Länderrisiko sollte angemessen berücksichtigt werden.

5. Besondere Hinweise:
– Für Myanmar sollen humanitäre Hilfsleistungen nicht unterbrochen werden.
– Verpflichtete sollten auch Sanktionen im Kapital- und Zahlungsverkehr sowie die Nationale Risikoanalyse beachten.

Dieses Rundschreiben ersetzt frühere Veröffentlichungen der BaFin zu diesem Thema und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Risikobeurteilung im internationalen Finanzverkehr.

file:///C:/Users/Diebewertung/Downloads/dl_Allgemeinverfuegung_Meldepflicht_Iran.pdf

https://www.bafin.de/DE/RechtRegelungen/Verwaltungspraxis/Rundschreiben/rundschreiben_node.html

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