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Das umstrittene Betreuungsgeld verstößt in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassunsgericht in Karlsruhe verkündet. Der Bund hätte das entsprechende Gesetz nicht erlassen dürfen, urteilten die Richter einstimmig. (Aktenzeichen 1 BvF 2/13).Eine schallende Ohrfeige für Herrn Seehofer und seine CSU. Nun denn!

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