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Rothmann & Cie.

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Das Emissionshaus Rothmann & Cie. AG hatte in dem Zeitraum 2004 bis 2007 insgesamt drei Rothmann & Cie. TrustFonds UK I bis III aufgelegt. Die erste Auflage des UK I erfolgte im Jahr 2004, sodann der zweite UK Fonds im Jahr 2006 und der TrustFonds UK III im Jahr 2007. Die Fonds waren als strukturierte, geschlossene Fonds aufgebaut und beinhalteten den Handel von Lebensversicherungen auf dem britischen Markt. Im Hinblick auf deutsche Lebensversicherungsfonds unterliegt der Handel von Lebensversicherungen in England einer geringeren Regulierung. Die Fonds haben größere Handlungsmöglichkeiten.
So ist es zum Beispiel üblich, dass geschlossene Lebensversicherungsfonds in Deutschland nur einen sehr geringen Teil, wenn überhaupt, in spekulative Anlagesparten investieren dürfen, wohingegen die Handlungs- und Investitionsmöglichkeiten in England für diese Fonds weniger reguliert sind und somit zumindest die Chance besteht , auch in spekulativere Anlagen und Anlageformen zu investieren. Das Anlagekonzept sah bei der Investition eine breite Streuung auf dem Lebensversicherungszweitmarkt vor. Als roter Faden in den Prospekten wird vorgegeben, dass eine hohe Sicherheit der Investition bestehe. Es ist von der Übernahme von Garantien die Rede. Ebenso wird in den Prospekten ausgeführt, dass neben einem staatlichen Sicherungsfonds, welcher die Anlagen und Investitionen absichern sollte, auch eine gewisse Aufsicht der FSA (Finanzaufsicht), vergleichbar der BaFin, die Investitionen überwachen würde.

Nachdem in den ersten Jahren offensichtlich die vollen Ausschüttungen gezahlt werden konnten, gingen diese jedoch in den Folgejahren erheblich zurück. Diese negative Entwicklung ist für viele Kapitalanleger wenig erfreulich. Insbesondere unter Zugrundelegung der rechtlichen Folgen müssen Anleger bei Verlusten mit einem Wideraufleben der Haftung rechnen und ggf. auch bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen.

Neben dem Umstand, dass sich Anleger bei Zeichnung falsch beraten fühlten, kommen Prospekthaftungsansprüche in Betracht, da die Prospekte des TrustFonds UK II und III möglicherweise Prospektfehler aufweisen. So hat erst kürzlich das Landgericht Hamburg die Rothmann & Cie. TrustFonds UK II Verwaltung GmbH zum Schadensersatz verurteilt (Urteil ist noch nicht rechtskräftig) und den Erfolg der Klägerin darauf gestützt, dass Prospektfehler vorhanden waren. Als wesentliches Argument wurde angeführt, dass der Emissionsprospekt über den Umfang der ausgeübten Finanzaufsicht irreführend informiert. Widersprüchliche Angaben und unklare Aussagen in einem Prospekt gehen jedoch zulasten der Prospektverantwortlichen, so das Landgericht Hamburg. Im Übrigen ergänzte das Landgericht Hamburg seine Argumentation dahingehend, dass das gesamte Fondskonstrukt „verschachtelt“ und „verkompliziert“ sei.

Betroffene Anleger der Rothmann & Cie. TrustFonds UK II und III GmbH & Co. KG sollten daher ihren Einzelfall prüfen lassen und gegebenenfalls Prospekthaftungsansprüche geltend machen. Insbesondere Anleger des UK Fonds II müssen beachten, dass Schadenersatzansprüche im Jahr 2016 verjähren könnten, da der Fonds 2006 aufgelegt wurde und Ansprüche nach Ablauf von 10 Jahren verjähren.

WHP Rechtsanwälte PartGmbB

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