Roaming- Stichtag 15. Juni 2017

Telefonieren im Ausland klappt dank des so genannten „International Roaming“. Die Roaming-Technik, zu Deutsch etwa „herumwandern“, sorgt dafür, dass mobile Geräte wie Handys oder Tablets auch über Landesgrenzen hinweg funktionieren.

Keine Extra-Kosten für Roaming in der EU

Ab dem 15. Juni 2017 gilt: „roam like at home“. Das heißt im EU-Ausland gelten die gleichen Preise fürs Telefonieren, SMS- Schreiben und Surfen wie zu Hause. Die Anbieter dürfen grundsätzlich keine Roaming-Aufschläge mehr kassieren.

Auch Inklusiveinheiten (etwa 300 Minuten Telefonate oder 300 SMS pro Monat) können im Ausland ohne Extra-Kosten genutzt werden.

Für mobiles Internet gilt: Auch Inklusivvolumen (zum Beispiel 1 Gigabite pro Monat) nimmt jeder automatisch mit ins Ausland. Ist das Volumen verbraucht, passiert das gleiche wie zu Hause (meistens Drosselung der Geschwindigkeit).

Aber es gibt Ausnahmen: Vielsurfer müssen aufpassen. Wer zum Beispiel eine „echte“ Highspeed-Flatrate ohne jede Volumenbegrenzung hat, für den ist irgendwann Schluss. Die Anbieter dürfen Höchstgrenzen festlegen. Wer mehr Daten verbraucht, muss zusätzlich bezahlen. Ob es eine solche Höchstgrenze gibt, muss der Anbieter vorher mitteilen.

Wer beim digitalen Surfen am Strand die Zeit vergisst, ist durch die EU-Regelungen vor dem finanziellen Kentern geschützt. Die Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden nämlich warnen, wenn Kosten von fast 50 Euro produziert wurden. Bei knapp 60 Euro müssen sie die Verbindung sogar automatisch trennen. Verbraucher können die Sperre aktiv aufheben oder von vornherein höhere oder niedrigere Grenzwerte setzen. Positiv: Dieser Schutz gilt in vielen Fällen auch außerhalb der EU.

Muss ich etwas unternehmen?

Die Roaming-Aufschläge fallen für alle Verbraucher ab dem 15. Juni 2017 automatisch weg. Es ist keine Umstellung oder ein Tarifwechsel erforderlich.

Was ist mit Auslandsoptionen?

Viele Urlauber haben zusätzliche Auslandspakete für ihr Smartphone gebucht. Diese Optionen muss der Anbieter zum 15. Juni automatisch beenden. Kunden, die weiterhin eine Auslandsoption nutzen möchten, müssen diese ausdrücklich beim Anbieter bestellen.

Wer innerhalb der EU verreist, braucht diese Pakete nicht. Denn dort gilt automatisch der normale „Zuhause“-Tarif („roam like at home“). Lediglich außerhalb der EU können die Anbieter weiter Zusatzkosten erheben. Wer also dorthin verreist, sollte vorher beim Anbieter fragen, welche Aufschläge hier fällig werden. Gegebenenfalls kann dann der Abschluss einer Auslandsoption sinnvoll sein.

Was ist bei Prepaidkarten zu beachten?

Auch bei Prepaidkarten gilt der Grundsatz: Telefonieren und Surfen im EU-Ausland kostet das gleiche wie zu Hause. Eine kleine Ausnahme gibt es aber für sehr preiswerte Anbieter ohne Inklusivvolumen: Liegt der Preis für Datenverbauch unter dem Einkaufspreis (für 2017 sind das 7,70€ je Gigabite), darf der Anbieter diesen Einkaufspreis in Rechnung stellen.

„Dauer-Roaming“ gilt als nicht fair

Handyverträge sind in manchen Ländern deutlich billiger als in Deutschland. Sparfüchse könnten auf die Idee kommen, sich im Ausland eine günstige SIM-Karte zu kaufen und diese dann dauerhaft in Deutschland zu nutzen. Das ist aber nicht erlaubt! Die Grenze nennt sich „fair use“, übersetzt heißt das angemessene Nutzung.

Wer zum Beispiel eine niederländische SIM-Karte kauft, sich aber im Zeitraum von 4 Monaten überwiegend in Deutschland aufhält und auch dort überwiegend das Handy nutzt, kann vom Anbieter verwarnt werden. Kann der Nutzer dann nicht plausibel erklären, warum er eine niederländische SIM nutzt, darf der Anbieter zukünftig Aufschläge berechnen. Diese sind aber gedeckelt (Telefonie: 3,2 Cent je Minute; SMS: 1,7 Cent pro SMS; Datenvolumen: für 2017 7,70 Euro je Gigabite). Die Aufschläge dürfen nicht rückwirkend verlangt werden.

Das gilt auch, wenn die deutsche SIM-Karte über einen längeren Zeitraum von mindestens vier Monaten überwiegend im Ausland genutzt wird. Anbieter können ihre Kunden dann auffordern, die Situation zu klären. Wer sich beispielsweise zum Studium im EU-Ausland befindet und dort seine heimische SIM-Karte nutzen möchte, sollte dies seinem Mobilfunkanbieter mitteilen. Nur wenn es keine plausible Erklärung für das Dauerroaming gibt, können Anbieter auch hier die gedeckelten Aufschläge verlangen – allerdings erst, wenn die vier Monate vorbei sind.

Nationale Tarife

Es gibt einzelne Anbieter die rein nationale Tarife anbieten. Damit kann im Ausland überhaupt nicht telefoniert oder gesurft werden. Diese Angebote sind deshalb sehr preiswert. Wer also einen sehr billigen Vertrag hat, sollte vor dem Urlaub nachsehen, ob Roaming überhaupt möglich ist und ob es Tarif-Alternativen gibt und welche Kosten bei einem Tarifwechsel anfallen. Sonst hat das Handy im Urlaub keinen Empfang und es kann nur WLAN genutzt werden.

Telefonieren, Simsen und Surfen außerhalb der EU

Außerhalb der EU gelten keinerlei Preishöchstgrenzen. Besonders tückisch: Wer von zuhause aus seine Mailbox nicht deaktiviert, dem drohen hohe Kosten, während er ahnungslos am Strand liegt. Vor dem Reiseantritt sollten Urlauber ihren Anbieter nach den Tarifen im Urlaubsland fragen. Die Preise der verschiedenen Netze sind manchmal sehr unterschiedlich. Über den Menüpunkt: „Manuelle Netzwahl“ kann dann am Urlaubsort das preisgünstigste Netz ausgewählt werden.

Tipp

Wer häufig in ein Nicht-EU-Land reist, sollte die Preise der Anbieter vergleichen. Manche Anbieter erweitern den günstigen EU-Tarif auf andere Länder (etwa die Türkei).

Richtige Einstellung der Geräte

Auch in der Hosentasche kann das Smartphone erhebliche Kosten produzieren: zum Beispiel durch die Aktualisierung von Apps oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern möchte, sollte das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, dass es nicht automatisch Daten über Mobilfunknetze herunterlädt, sondern erst nach Aufforderung. Auch auf dem Smartphone installierte Navigationssoftware funktioniert übrigens in vielen Fällen nur bei einer laufenden Internetverbindung. Welche Handgriffe zur Deaktivierung erforderlich sind, verrät die Bedienungsanleitung. Hilfe hierzu gibt’s auch beim Hersteller oder in Internetforen.

WLAN statt SIM-Karte

Wer Datenvolumen sparen möchte nutzt zum Surfen beispielsweise das hoteleigene Drahtlosnetzwerk (WLAN) oder ein Internetcafe. Auf Online-Banking oder andere sensible Geschäfte sollte man allerdings dann sicherheitshalber verzichten. Wer mit einem Kreuzfahrtschiff auf hoher See unterwegs ist, sollte sich über die Kosten für WLAN und Gespräche auf dem Schiff informieren. Diese Telefonate laufen über Satellit und unterliegen keiner Regulierung. Das Gleiche gilt für Minutenpreise von 4 Euro sind keine Seltenheit. Die Preise muss man bei seinem Mobilfunkanbieter erfragen.

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