Rheinmetall Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 18. Oktober 2022 eine Geldbuße in Höhe von 150.000 Euro gegen die Rheinmetall Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse RegulationMAR) zugrunde. Die Rheinmetall Aktiengesellschaft hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgemacht.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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