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Rettungsurteil für Bausparkassen des BGH

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Es ist entschieden. Bausparer haben ab sofort keine Chance mehr, sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen zu wehren. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Damit schloss sich der BGH der Argumentation der Bausparkassen an. Auf Bausparer wird nun eine Kündigungswelle zurollen und Anlegerschutzanwälte müssen ihr Geschäftsmodell überdenken.

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