Startseite Vorsicht BAFIN Reporting für Solvency-II-Unternehmen
BAFIN

Reporting für Solvency-II-Unternehmen

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

BaFin hält 2020 ausgesprochene Befreiungen von Teilen des unterjährigen Berichtswesens bis auf Weiteres aufrecht

Die BaFin befreit Versicherer über das Jahr 2021 hinaus von bestimmten Teilen der unterjährigen Berichtspflichten nach § 45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Damit verlängert sie ihre entsprechenden Entscheidungen aus dem Jahr 2020, weil sie sich bewährt haben.

Mit dieser Verlängerung will die BaFin alle Beteiligten entlasten – auch mit Blick auf den noch laufenden Review der Technischen Standards zur Übermittlung von Informationen an die Aufsichtsbehörde und zu den Verfahren, Formaten und Meldebögen für den Bericht über Solvabilität und Finanzlage. Die BaFin wird die Unternehmen nicht gesondert informieren, sondern ersetzt mit dieser Veröffentlichung individuelle Schreiben.

Sofern die BaFin eine bereits erteilte Befreiung widerruft, informiert sie das betroffene Unternehmen bis spätestens zum 30. September 2021 schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail. Unternehmen, die sie erstmals für das Berichtsjahr 2022 teilweise von den unterjährigen Berichtspflichten befreien möchte, wird die BaFin kurzfristig kontaktieren, damit sie bis Ende Oktober 2021 auch formal eine Befreiung aussprechen kann

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...