Interviewer: Herr Iwanow, die BaFin hat gleich zwei Warnmeldungen veröffentlicht – gegen Renaissance Capital wegen vermeintlicher Klarna-Aktien und gegen die Krypto-Plattform Iron Bulls. Was steckt hinter solchen Fällen?
Michael Iwanow: Beide Fälle zeigen, wie professionell und täuschend echt betrügerische Anbieter heute auftreten. Bei Renaissance Capital werden Anleger telefonisch und per E-Mail kontaktiert, um ihnen angeblich vorbörsliche Aktien von Klarna anzubieten. Doch es gibt weder eine Genehmigung der BaFin noch einen Verkaufsprospekt. Bei Iron Bulls ist es ähnlich: Hier werden Bank-, Finanz- und Kryptodienstleistungen angeboten – ohne jegliche Zulassung. Besonders problematisch ist, dass sich die Betreiber auf erfundene Aufsichtsbehörden berufen oder mit bekannten Namen tricksen.
Interviewer: Bei Renaissance Capital soll sogar Identitätsmissbrauch vorliegen. Wie ernst ist das zu nehmen?
Michael Iwanow: Sehr ernst. Die Täter nutzen die Identität der existierenden US-Gesellschaft Renaissance Capital LLC, um Seriosität vorzutäuschen. Es handelt sich um eine Täuschung mit System – inklusive echter Adressangaben, Telefonnummern aus mehreren Ländern und einem professionell wirkenden Internetauftritt. Viele Anleger erkennen erst zu spät, dass sie es mit einer Scheinfirma zu tun haben.
Interviewer: Welche rechtlichen Risiken ergeben sich daraus für Betroffene?
Michael Iwanow: Wer Geld an solche Anbieter überweist, verliert oft die komplette Investition – denn die Aktien existieren nicht oder werden nie geliefert. Rechtlich fehlt es an greifbaren Vertragspartnern, und eine Rückholung über Banken ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bei Krypto-Zahlungen besteht praktisch keine Chance mehr. Zudem drohen im schlimmsten Fall weitere Betrugswellen, etwa durch Identitätsdiebstahl.
Interviewer: Wie können sich Verbraucher vor solchen Betrugsmodellen schützen?
Michael Iwanow: Es gibt ein paar einfache, aber sehr wirkungsvolle Schutzmaßnahmen. Erstens: Immer auf eine gültige BaFin-Zulassung achten. Diese lässt sich online über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen. Zweitens: Kein Anbieter darf Wertpapiere in Deutschland öffentlich anbieten, ohne dass ein von der BaFin genehmigter Prospekt vorliegt. Drittens: Wenn der Erstkontakt telefonisch erfolgt oder Druck ausgeübt wird, ist das fast immer ein Warnsignal. Und viertens: Keine Zahlungen in Kryptowährungen oder ins Ausland, wenn keine klare, rechtssichere Grundlage vorliegt.
Interviewer: Was sollten Betroffene tun, die bereits investiert haben?
Michael Iwanow: Schnell und entschlossen handeln. Alle Zahlungen sofort stoppen, Unterlagen sichern und Strafanzeige erstatten. Wichtig ist auch, die Kommunikation mit dem Anbieter zu dokumentieren – das hilft später bei der juristischen Aufarbeitung. In vielen Fällen kann ein spezialisierter Anwalt prüfen, ob Rückforderungen oder zivilrechtliche Ansprüche durchsetzbar sind.
Interviewer: Haben Sie einen abschließenden Rat für Anleger?
Michael Iwanow: Ja – prüfen Sie jedes Angebot genau, auch wenn es seriös erscheint. Lassen Sie sich nicht von bekannten Markennamen oder professionellem Auftreten täuschen. Im Zweifel lieber eine zweite Meinung einholen, bevor Sie Geld überweisen. Wer sich unsicher ist, kann sich an die Verbraucherzentralen, die BaFin oder einen spezialisierten Anwalt wenden. Prävention ist der beste Schutz vor finanziellem Schaden.
Kommentar hinterlassen