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Reederei Peter Deilmann GmbH – die von der MS Deutschland

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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Reederei Peter Deilmann GmbH, Am Holm 25, 23730 Neustadt i. H., (Amtsgericht Lübeck – HRB 9259 HL), vertreten durch die Geschäftsführer Frank Thüringer und Frank Wolfram Günther  wird unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Eutin vom 30.10.2014 – 51 IN 178/14 – zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen heute um 8.55 Uhr angeordnet:

Es wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, Schwedenkai 1, 24103 Kiel übergegangen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten und das Unternehmen, das die Schuldnerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden (§ 22 Abs. 1 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist für den Schuldner die sofortige Beschwerde statthaft, die binnen einer Frist von 2 Wochen schriftlich bei dem Amtsgericht Eutin, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin einzulegen ist.

Amtsgericht Eutin, 17. November 2014

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