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Rechtsanwalt Martin Grossmann aus Zürich, wir kennen ihn noch aus dem Vorgang SGT AG, und jetzt

geralt (CC0), Pixabay
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Auch aus einem weiteren Vorgang wird Rechtsanwalt Martin Grossmann wieder zum Thema. Grossmann ist eine schillernde Figur im Investmentbereich in der Schweiz, doch ganz ehrlich: Wo immer sein Name auftaucht, sollten kluge Anleger lieber die Finger von einem Investment lassen.

Besagter Martin Grossmann war jener Rechtsanwalt, der eine Bescheinigung vorgelegt hatte in der der Goldbestand bestätigt wurde, die anschließend den geschädigten Anlegern im SGT-AG-Gold-Skandal präsentiert wurde. Dieser Skandal wird derzeit noch von den Schweizer Justizbehörden untersucht – wobei diese sich in der Sache selbst wenig Mühe zu geben scheinen. Möglicherweise liegt das daran, dass vor allem deutsche Anleger betroffen sind. In solchen Fällen muss man als Behörde ja nicht unbedingt durch Schnelligkeit, Akribie und Fleiß auffallen.

Nun gibt es jedoch einen weiteren Fall, der zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Das NDR-Magazin „Markt“ berichtete gestern Abend über einen dreisten Abzockfall aus der Schweiz, in dem Martin Grossmann erneut eine Rolle spielt – diesmal wieder als Treuhänder, ähnlich wie im Fall der SGT AG.

Wer den Beitrag sieht, fragt sich ernsthaft, ob das alte deutsche Sprichwort „Ehrlich währt am längsten“ noch Gültigkeit hat – oder ob es nicht überdacht werden müsste.

Unsere Quintessenz aus dem NDR-Markt-Beitrag: Lassen Sie bitte die Finger von jedem Investment aus der Schweiz, bei dem der Name Martin Grossmann auftaucht. Die größte Rendite, die Sie dabei erzielen können, besteht vermutlich darin, Ihr Geld nicht zu verlieren.

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