Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost, heute Rechtsanwälte Brost Claßen, früher Anwalt von Sven Donhuysen dem berühmten Schweizer Investor den er vertreten hat

Damals aber für die Kanzlei Höcker aus Köln. In der ist Dr. Lucas Brost heute nicht mehr. Dr. Lucas Brost hat eine Partnerschafts-Kanzlei unter Brost Claßen eröffnet. Frisch auf dem Markt hat man dann möglicherweise auch noch nicht genügend Mandate und muss dann auch mal solche Mandate merk-würdigen Mandate annehmen.

Merk-würdig, weil da einige Dinge dann nicht zusammenpassen von der Argumentation her, die Dr. Lucas Brost in seinem förmlichen Anschreiben an uns gewählt hat. Wir finden aber auch eine gefährliche Argumentation von Mandantenseite des Dr. Brost her, denn natürlich können wir alle Sachverhalte, die wir in unserem Artikel benannt haben, dann auch belegen.

Das sollte sicherlich gerade Dr. Lucas Brost noch aus Höckerzeiten wissen. Wir würden uns in diesem Vorgang ja sogar freuen, wenn Dr. Brost hier für seinen Mandanten vor Gericht gehen würde. Genau das würde uns dann weitere Möglichkeiten des Vorgehens gegen den Mandanten von Dr. Brost eröffnen. Dr. Brost wird wissen, dass wir in solchen Sachen immer sehr konsequent sind und hier auch sein werden.

Der Mandant in diesem Vorgang ist das Unternehmen auxilium Invest mit Alexander Knopf an der Unternehmensspitze. Jenem Alexander Knopf, der Kapital von Anlegern sucht, dafür aber einen Weg wählt, der nicht so ganz schlüssig ist. Die Aussagen von Dr. Brost passen nur schwerlich in unsere Recherchen.

Zum einen nutzt der Mandant von Dr. Brost nach eigenen Angaben eine Ausnahmebestimmung im Vermögensanlagengesetz. Darf er keine Frage, denn er begrenzt die Stückzahl seiner Nachrangdarlehen auf 20 Stück. Gleichzeitig aber lesen wir nun, dass der Mindestkapitaleinsatz angeblich jetzt 100.000 Euro ist.

Ich weiß gar nicht, wie man das jetzt noch nennen soll, denn bei 20 Anteilen ist es egal, wie hoch der Betrag ist, den ein Anleger anlegt. Bei 20 Anlegern ist dann eben Schluss.

Nimmt er jedoch die 100 TDE Grenze und hält diese dann auch korrekt ein, braucht er die Begrenzung auf die 20 Anteile doch gar nicht. Schon erklärungsbedürftig.

Auffällig ist dann auch, dass die Inhaltsangaben aus Anleger-beteiligungen.de in den letzten Tagen verändert wurden, man uns nun vorwürft, wir hätten falsche Angaben gemacht.

Natürlich können wir ganz klar nachweisen, dass unsere Version korrekt ist. Ob die Änderungen, die man nun zum Anlass genommen hat, uns abzumahnen, nur genau deshalb verändert wurden, das ist natürlich reine Spekulation, könnte dann aber sicherlich juristische Konsequenzen haben, wenn sich das so bestätigen würde.

Sie sehen, es gibt Aufklärungsbedarf in der nächsten Woche und sicherlich auch den einen oder anderen Informationsbedarf unserer User zum Thema „Alexander Knopf“ und seinen Unternehmen.

Aus nachfolgenden Unternehmen kennen wir Alexander Knopf noch:

Auxilium Invest GmbH · Auxilium Portfolio Investment GmbH · Baukasten Beteiligungs UG · Baukasten Dienstleistungsgesellschaft mbH · Baukasten Invest UG · Baukasten Management GmbH · Baukasten Portfolio II UG · Baukasten Portfolio IV UG · Baukasten Portfolio V UG · Baukasten Portfolio VI UG · Baukasten Portfolio VII UG · Knopf Private Capital GmbH · PlanZahl Gesellschaft für Finanzplanung UG · Stonecub UG

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