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Rechtsanwalt Daniel Blazek: ThomasLloyd – was muss der Vertrieb jetzt beachten?

qimono (CC0), Pixabay
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Nunmehr berichtet auch das Handelsblatt im aktuellen Beitrag „ThomasLloyd stoppt Zahlungen – Anleger sind alarmiert“.

In dem Beitrag wird u.a. dargestellt, dass monatliche Zahlungen an die Anleger vorerst ausbleiben, die Anleger wütend sind und sie sich zu einem „Fondssplitting“ äußern sollen. Anlegeranwälte kommen zu Wort und warnen vor übereilten Entscheidungen. Was bedeutet das für den Vertrieb? Hierzu haben wir Vertriebsanwalt Daniel Blazek (BEMK Rechtsanwälte) befragt. Hier seine schriftliche Antwort:

„In Sachen ThomasLloyd ist die Lage etwas verworren. Die Meinungsumfrage zum Fondssplitting ist rechtlich nicht sonderlich verbindlich, kann es aber werden, wenn später in der jeweiligen Gesellschaft Entsprechendes beschlossen wird. Gleichwohl werden die betreffenden Anleger mit der Thematisierung des Splittings an sich beschäftigt, anstatt eine klare Aussage dazu zu erhalten, ob und wann die ausgebliebenen Zahlungen nachgeholt werden. Für den Vertrieb wiederum ist das denkbar ungünstig. Denn die Finanzdienstleister werden von ihren Kunden gefragt, was das alles soll, was sie zu tun haben und was mit dem Geld ist.

Dabei rate ich dem Vertrieb, sich nicht vom Management einspannen zu lassen und dessen Lied zu singen. Er sollte nicht unbedacht handeln oder kommunizieren. Der Vertrieb muss sich zuallererst auf sich selbst und ggf. noch auf die Kundeninteressen fokussieren, soweit das seriös möglich ist. Denn typischerweise kann der Vertrieb leicht zwischen alle Fronten geraten: Anleger, Emittenten, Gerichte, Versicherungen. In den nächsten Tagen und Wochen wird das werbliche Aufgreifen der aktuellen Berichterstattung durch Anlegeranwälte die Lage jedenfalls verschärfen.“

 

 

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