Quantum Leben AG-Probleme?

Die Quantum Leben AG vertrieb Versicherungsverträge über eine fondsgebundene Rentenversicherung in Form der sogenannten V+ Mittelstandpolice. Versicherungsnehmer, die eine solche Versicherung abschlossen, erleben derzeit ein böses Erwachen. 

Die Versicherungspolicen wurden über die Venture Plus Vertriebs GmbH vertrieben. Dabei handelten im Wesentlichen die gleichen Berater, die in den Jahren zuvor bereits Kommanditanteile an den unternehmerisch tätigen V+ Fonds GmbH & Co. KG 1 bis 4 vermittelt hatten. Anleger, die sich an diesen geschlossenen Fonds beteiligten, haben nach aktuellem Stand einen Kapitalverlust von ca. 80 % erlitten.

Die V+ Mittelstandspolice der Quantum Leben AG soll nach den Angaben auf der Homepage für das Versicherungsprodukt angeblich den Schutz einer traditionellen Versicherung bieten und zugleich die Rentabilität und Geldwertstabilität des Anlagesegments Venture Capital/Privat Equity gewährleisten. Ferner soll dieses bisher einzigartige und chancenreiche Anlagemodell die Renditevorteile und den Inflationsschutz von Substanzwerten mit den Vorteilen einer Versicherung inklusive Todesfallschutz verbinden.

Tatsächlich investierten die Versicherungsnehmer der V+ Mittelstandspolice der Quantum Leben AG regelmäßig das an den Versicherer gezahlte Kapital in das Investitionsobjekt „Venture Plus Ethik Invest ETI“. Hierbei handelt es sich nicht um einen klassischen Investmentfonds, sondern vielmehr um ein Partizipationszertifikat mit der Wertpapierkennnummer A11CJK. Ein Partizipationszertifikat gibt die Entwicklung eines sogenannten Basiswerts wieder. Basiswert des Venture Plus Ethik Invest ETI ist der Venture Plus Ethik Index. Wer jedoch nach welchen Kriterien den Index stellt, von dessen Entwicklung der Wert des Zertifikats abhängt, ist nicht bekannt.

Der Erstausgabepreis des Zertifikats belief sich auf 1.000,00 Euro. Der Kurs am letzten Handelstag (03.05.2017) betrug gerade einmal noch 90,- €. Der Wertverlust entspricht also mehr als 90 %.

Über das Zertifikat wurde das Kapital der Versicherungsnehmer in die Venture Plus Fondsgesellschaften investiert. Damit trägt jeder Versicherungsnehmer der V+ Mittelstandspolice der Quantum Leben AG im Ergebnis das gleiche Risiko wie die Anleger, die sich als Kommanditisten direkt an diesen Fondsgesellschaften beteiligten. Insbesondere besteht für den Versicherungsnehmer das vollständige Verlustrisiko seines Kapitals.

Die Emittentin des Zertifikats gibt immerhin an, dass sich der Erwerb ausschließlich für qualifizierte Anleger im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes eigne, welche sämtliche Informationen über die Emittentin und die Wertpapiere erhielten. Dies ist bei einem Verbraucher aber regelmäßig nicht der Fall, da dieser als Privatkunde im Sinne des § 2 WpPG gilt.

Nach unserer Rechtsauffassung hätte das Zertifikat im Rahmen des Versicherungsvertrags über eine V+ Mittelstandspolice der Quantum Leben AG einem Verbraucher nicht angeboten werden dürfen. Regelmäßig sind die Versicherungsnehmer gerade nicht über die mit der Investition verbundenen Risiken, weder durch den Berater noch durch den Versicherer, informiert worden. Auch der bei einer Direktinvestition grundsätzlich erforderliche Wertpapierprospekt wurde nicht übergeben.

Geschädigte Versicherungsnehmer sollten dringend fachkundig prüfen lassen, inwieweit Schadenersatzansprüche, insbesondere gegen die Quantum Leben AG, durchsetzbar sind. Nach unserer Einschätzung liegen die grundsätzlichen Haftungsvoraussetzungen für eine Haftung der Quantum Leben AG vor.

Rechtsanwalt Olaf Dietz

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