25%o/40%o usw., darüber wird derzeit diskutiert. Wir sind der Meinung, dass „gar keine Provisionen mehr bei Lebensversicherungen der Deckel sein sollten“, denn alle Kosten muss der Verbraucher letztlich mit seinen Beiträgen bezahlen. Warum verpflichtet man die Branche nicht generell, nur noch Nettopolicen anzubieten und dem Kunden dann die Beratungsgebühr als separate Dienstleistung in Rechnung zu stellen? Damit wüsste der Kunde dann komplett, welche Kosten er wirklich bezahlt für den Abschluss einer Lebensversicherung. Einige Gesellschaften gehen diesen Weg doch schon, warum daraus nicht eine Allgemeinverpflichtung machen für die Lebensversicherungs-Branche? Das müsste doch heute ohne Probleme möglich sein, oder?
Gegen einen solchen Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen hat sich der Bundestagsabgeordnete der CDU, Dr. Carsten Brodesser (er ist für das Lebensversicherungsreformgesetz zuständiger Berichterstatter der Union) ausgesprochen. Dr. Carsten Brodesser sieht in der Limitierung einer Vertriebsprovision einen direkten gesetzlichen Eingriff in die Preisbildung, welcher nach seiner Meinung dem verfassungsrechtlichen Gebot der Vertragsfreiheit widerspricht.
Nun, sehr geehrter Herr Dr. Brodesser, so richtig nachvollziehen können wir Ihren Standpunkt nicht, denn die Preisbildung würde es doch bei einer Nettopolice genauso geben. Hier wären dann Versicherungstarife und die in Rechnung gestellten Honorarberatungskosten das Kriterium für die Preisbildung und damit für den Wettbewerb im Markt.
Dass Makler und Versicherungsberater damit ein Problem haben könnten, wenn sie dem Kunden ihre Dienstleistung in Rechnung stellen würden, das mag sein, kann aber nicht das Problem eines Kunden sein.
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