Pressemitteilung der Bundesregierung zum „ewigen Widerrufsrecht“

Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Bundesregierung reagiert damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Es ist eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

Mit dem im Juli 2015 verabschiedeten Regierungsentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden bereits Regelungen vorgeschlagen, die für neu abgeschlossene Immobiliar-Verbraucherverträge das Entstehen sog. „ewiger Widerrufsrechte“ verhindern werden. Damit soll auch dazu beigetragen werden, dass sich Banken bei der Vergabe von Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung künftig nicht zurückhalten. Gerade solche Darlehen liegen im Verbraucherinteresse, weil sie zu Planungssicherheit führen.

Heute wurde auch eine Regelung beschlossen, nach der „ewige Widerrufsrechte“ im Zusammenhang mit Altfällen erlöschen. Gerade bei Immobiliardarlehensverträgen mit Verbrauchern, die in den Jahren 2002 bis 2010 geschlossen wurden, besteht erhebliche Rechtsunsicherheit. Für diese Verträge gilt nun: Verbraucher haben nach Inkrafttreten des Gesetzes noch drei Monate Zeit, um sich zu überlegen, ob sie von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen.

Dazu der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz Ulrich Kelber:

„Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit.“

One Comment

  1. bhard Donnerstag, 28.01.2016 at 12:55 - Reply

    Diese Entscheidung bricht Europarecht und dient nur der Kreditwirtschaft. Wenn die Kreditwirtschaft Rechtssicherheit braucht, kann sie doch einfach den Kunden nachbelehren, aber dann würde sie ja ihren Fehler zugeben.
    Ich denke dies ist noch nicht das Ende, doch wird sich kaum die Masse an Kreditnehmern trauen nach der Gesetzesnovelle zu widerrufen und eine europäische Rüge ab zu warten. Damit hat die Kreditwirtschaft ihr Ziel erreicht und ihre Fehler werden staatlich geheilt.
    Der Verbraucherschutz dient doch gerade dazu den wirtschaftlich schwächeren zu schützen.

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