P&R-Anleger können weiter auf Rückzahlung hoffen

Nun gibt es doch einen Hoffnungsschimmer für die Investoren der insolventen P&R Container-Gesellschaft: Nach Angaben der Kanzlei von Michael Jaffé unterliegt die Schweizer P&R Equipment and Finance nun dem Zugriff des Insolvenzverwalters der deutschen P&R-Vertriebsgesellschaften. Für die geschädigten Anleger heißt das, dass sie also doch noch auf hohe Rückzahlungen hoffen dürfen.

Schweizer P&R fällt unter die Kontrolle des deutschen Insolvenzverwalters

Nach Schweizer Recht wurde die P&R-Equipment auf dem Wege des sogenannten „Selbsteintritts“ an die deutschen Gesellschaften übertragen und unterliegt damit dem direkten Zugriff des deutschen Insolvenzverwalters. Darüber hinaus wurde der in Untersuchungshaft sitzende Gründer der P&R-Gruppe Heinz Roth aus dem Verwaltungsrat entlassen. Die Anteile an der nicht insolventen Schweizer P&R-Gesellschaft gehören jetzt also den deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften. Bislang läuft der Betrieb der Schweizer P&R, bei der die Einnahmen aus der weltweiten Container-Vermietung zusammenlaufen, uneingeschränkt weiter.

Insolvenzverwalter Michael Jaffé dazu: „Nachdem wir bereits einen alleinvertretungsberechtigten Verwaltungsrat installieren konnten, haben wir im Rahmen unserer vielfältigen Stabilisierungs- und Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf die Schweizer P&R nun eine weitere wichtige Hürde genommen. Die Gesellschaft und das dort laufende Container-Management sind nunmehr im direkten Zugriff der Insolvenzverwalter. Wichtig ist vor allem, dass der Geschäftsbetrieb der nicht insolventen Schweizer P&R völlig ungestört weiterläuft, alle laufenden Zahlungen geleistet werden können und sichergestellt ist, dass die dort eingehenden Gelder über die deutschen Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden können.“

Sämtliche Erträge aus der weltweiten Container-Vermietung an Leasing- und Transportgesellschaften werden über die Schweizer Gesellschaft erzielt, die künftig als eine Art „Zahlstelle“ fungieren und ihre Einnahmen an die deutschen P&R-Gesellschaften weiterleiten soll. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie viel bei einer bestmöglichen Verwertung aus der Weitervermietung und dem Verkauf der Container tatsächlich an die Anleger zurückfließen kann. Deren Chancen, einen erheblichen Teil ihres Investments wiederzusehen, sind mit dieser jüngsten Entwicklung allerdings schlagartig gestiegen. Dabei ist die Höhe der zu erwartenden Abschlagszahlungen von mehreren Faktoren abhängig, z. B. von Wechselkursschwankungen und der Entwicklung der Weltwirtschaft. Am wichtigsten ist jedoch nach wie vor, dass die Weitervermietung der Container durch die Schweizer P&R ungestört weiterläuft.

Die Anleger sollten allerdings nicht vergessen, dass das gesamte Risiko des Container-Flottenmanagements bei der Schweizer P&R liegt. Käme es hier zu Störungen, könnte dies zu Ausfällen für die Gläubiger führen.

Zunächst bleibt jedoch festzuhalten, dass dank der aktuellen Entwicklung die Chancen für erste Abschlagszahlungen an die Investoren deutlich gestiegen sind. Inzwischen wurden die gerichtlichen Prüfungstermine für den 29.05.2019 angesetzt. Im Jahr 2020 sollen die Gläubiger mit einer ersten Abschlagszahlung rechnen können. Die Anwaltskanzlei Lenné wird Sie weiterhin zu den neusten Entwicklungen informieren.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/chancen-auf-rueckzahlungen-fuer-pr-anleger-gestiegen_150518.html

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