Pleite einer Genossenschaft: Informations Service Münster eingetragene Genossenschaft (ISC Münster eG),

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Münster unter GnR 381 eingetragenen Informations Service Münster eingetragene Genossenschaft (ISC Münster eG), Anton-Bruchausen-Straße 8, 48147 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frank Hölscher, Anton-Bruchausen-Straße 8, 48147 Münster ist am 07.07.2016, um 11:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Bonhoefferstr. 10, 48282 Emsdetten bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70 IN 34/16
Amtsgericht Münster, 07.07.2016

Leave A Comment