Kassenärztliche Vereinigung HessenÖffentliche Zustellung und Benachrichtigung gemäß § 1 HessVwZG i.V.m. § 10 Abs. 2 VwZGID 507835 In der Abrechnungsprüfung nach § 7a Abs. 2 Coronavirus-Testverordnung (TestV) wird
hiermit zum Zwecke der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt, dass das nachstehend bezeichnete Schriftstück während der üblichen Dienststunden in Zimmer A.E05.33 eingesehen werden kann: Rückforderungsbescheid abgerechneter Leistungen nach TestV (ID 507835) für die Zeit Juni 2022 bis Januar 2023 vom 22. Oktober 2025 – Team Plausibilität Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Dokument öffentlich zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Frankfurt am Main, 05.11.2025 |
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