Pfando´s Cash & Drive gewonnen vorm Amtsgericht verloren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt

Auch wir haben dem Unternehmen Pfando´s Cash & Drive in den letzten Jahren kritisch gegenübergestanden, natürlich dazu die ein oder andere gerichtliche Entscheidung gelesen. Nun gibt es wohl aktuell 2 neue Entscheidungen.

Eine Entscheidung vom Amtsgericht in Berlin, die für das Unternehmen Pfando´s Cash & Drive gut ausging.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/klage-auf-rueckabwicklung-gescheitert-vertraege-von-pfando-vom-amtsgericht-charlottenburg-als-rechtmaessig-bestaetigt-190401.html

Das Urteil dürfte dann wohl nicht in die Revision gehen.

Das zweite Urteil in Sachen Pfando dürfte dann wohl wesentlich bedeutsamer sein, denn dieses Urteil wurde von einem Oberlandesgericht gefällt, dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Zitat:

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in der Entscheidung vom 25.06.2021, Az. 2 U 116/20 festgestellt, dass der zwischen unserer Mandantin und der Firma Pfandos Cash & Drive GmbH, Berlin geschlossene sogenannte sale-and-rent-back Vertrag gegen das Verbot des Rückkaufhandels, § 34 Abs. 4 GewO verstößt und nichtig ist, § 134 BGB. Das Gericht hat festgestellt, dass meine Mandanten Eigentümerin des von ihr verkauften Fahrzeugs geblieben ist.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pfando-s-cash-und-drive-verliert-vor-dem-oberlandesgericht-frankfurt-main-zu-ihrem-sale-and-rent-back-vertragsmodell-190330.html

 

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