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PESEUS Invest und Vermögen AG-haben Anleger dort ihr Geld verloren?

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der PESEUS Invest und Vermögen AG, Böblingen, am 22. Dezember 2015 aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Investmentgeschäft abzuwickeln.

Die PESEUS Invest und Vermögen AG unterbreitete Anlegern das Angebot, Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung zu zeichnen. Sie betrieb durch die kollektive Vermögensverwaltung das Investmentgeschäft, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die PESEUS Invest und Vermögen AG, das von ihr unerlaubt betriebene Investmentgeschäft durch die vollständige Auszahlung des den Kapitalgebern zustehenden Buchwerts des angenommenen Genussrechtskapitals unverzüglich abzuwickeln. Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

So konnte man es damls auf der Seite der BaFin lesen. Wir wissen eben auch aus der Vergangenheit, dass solche Verfügungen der BaFin oft bei dem betroffenen Unternehmen zur Insolvenz geführt haben. Ob das nun auch der Grund für die Insolvenz der PESEUS Invest und Vermögen ist, wissen wir nicht, aber die Vermutung liegt natürlich nahe.

Möglich, dass hier so mancher Anleger einen finanziellen Schaden erleidet bis hin zum Totalverlust seines Kapitals.

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