Der Versuch des US-Justizministeriums unter Präsident Donald Trump, prominente Kritiker strafrechtlich zu verfolgen, ist krachend gescheitert. Gleich mehrere Verfahren gegen die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James und den ehemaligen FBI-Direktor James Comey wurden eingestellt oder gar nicht erst zugelassen – ein beispielloser Rückschlag für Bundesanwälte.
Zwei unabhängige Grand Jurys lehnten es zuletzt ab, James erneut anzuklagen, obwohl die Beweisschwelle in solchen Verfahren niedrig ist. Auch eine frühere Anklage gegen Comey wurde verworfen. Die zuständigen Richter kritisierten Verfahrensfehler, fragwürdige Beweiserhebung und die politisch motivierte Auswahl der Staatsanwälte.
Besonders umstritten ist die Ernennung von Lindsey Halligan, einer früheren Trump-Anwältin ohne Erfahrung als Staatsanwältin, die nach der Absetzung des zuständigen U.S. Attorney durch Trump beide Anklagen durchsetzte – bevor sie von Gerichten wieder aufgehoben wurden.
Richter nannten unter anderem Verletzungen des Vierten Verfassungszusatzes (Schutz vor ungerechtfertigten Durchsuchungen) und eine unrechtmäßige Berufung Halligans als Gründe für die Einstelllungen. Ein weiterer Versuch, James anzuklagen, scheiterte am 11. Dezember erneut – für Experten ein deutliches Zeichen, dass die Beweislage schwach ist.
Juristen wie der ehemalige Bundesstaatsanwalt Neama Rahmani sprechen von einem „massiven Fehlschlag“: „Wenn man nicht einmal eine Grand Jury überzeugt, hat man vor Gericht keine Chance.“
Auch gegen Comey will das Justizministerium laut eigenen Angaben erneut vorgehen, doch es ist unklar, ob die Frist zur Anklage nicht bereits verstrichen ist. Der zuständige Richter prüft außerdem, ob das zentrale Beweismaterial überhaupt verwendet werden darf.
Kritiker werfen dem Ministerium vor, Verfahren gegen Trump-Gegner primär aus politischem Kalkül zu führen. Laut Verfassungsrechtlern untergraben solche Verfahren die Integrität der Justiz. Barbara McQuade, Ex-US-Staatsanwältin, erklärte: „Wenn Loyalität wichtiger ist als Qualifikation, ist dieses Ergebnis vorhersehbar.“
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