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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Aladdin Healthcare Technologies SE

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15. November 2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Aladdin Healthcare Technologies SE festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Aladdin Healthcare Technologies SE hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Aladdin Healthcare Technologies SE

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15. November 2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Aladdin Healthcare Technologies SE festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Aladdin Healthcare Technologies SE hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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