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Pairs Ltd. („Weiss Finance“): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

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Pairs Ltd. („Weiss Finance“): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Juni 2018 gegenüber der Pairs Ltd., Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Die Pairs Ltd. bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.weissfinance.com Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen an. Indem sie ihren Kunden den Zugang zu den angebotenen Kontrakten verschafft, betreibt sie den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. C Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt sie jedoch nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

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