Altglas muss klirren dürfen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat am Dienstag entschieden, dass Anwohner das Geräusch von in Sammelcontainern entsorgten Flaschen grundsätzlich ertragen müssen – selbst dann, wenn nicht immer zu den vorgesehenen Einwurfzeiten entsorgt wird.
Im konkreten Fall hatte ein Hauseigentümer geklagt, weil direkt gegenüber seines Grundstücks ein Glascontainer aufgestellt worden war. Der Mann sah sich durch das regelmäßige Scheppern gestört und argumentierte, dass in einem Wohngebiet aus Gründen des Lärmschutzes eine solche Lärmquelle unzumutbar sei.
Die Richter waren anderer Meinung: Der Geräuschpegel durch das Einwerfen von Glasflaschen sei weder gesundheitsschädlich noch über die Maßen belastend. Auch gelegentliche Verstöße gegen die Einwurfzeiten – etwa durch besonders motivierte Frühentsorger oder nächtliche Recyclingfreunde – änderten daran nichts.
Das OVG verwies zudem darauf, dass Altglas-Container als Teil eines funktionierenden Wertstoffsystems nicht nur sinnvoll, sondern gesellschaftlich breit akzeptiert seien. Für eine funktionierende Mülltrennung müsse man Sammelbehälter dort aufstellen, wo sie gebraucht und genutzt würden – also in unmittelbarer Nähe von Haushalten.
Darüber hinaus betonte das Gericht den großen Ermessensspielraum der Gemeinden bei der Standortwahl für solche Container. Es liege in ihrer Verantwortung, eine praktikable Lösung für die Entsorgung zu schaffen – auch wenn das bedeutet, dass es gelegentlich vor der Haustür klirrt (Urteil vom 23.06.2010, Az. 8 A 10357/10).
Das Urteil dürfte viele Städte und Gemeinden aufatmen lassen – und bedeutet für Anwohner: Wer in der Nähe eines Altglascontainers wohnt, braucht gute Nerven oder dicke Vorhänge. Immerhin: Der Umwelt zuliebe.
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