Die Coaching-Branche schwitzt – und das nicht wegen überhöhter Energiepreise.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer anderen Menschen für 23.800 Euro erklärt, „wie man erfolgreich manifestiert“, sollte wenigstens eine Zulassung haben.
Spoiler: Viele hatten sie nicht.
Willkommen im Coaching-Wunderland
Überall im Internet tummeln sich selbsternannte Erfolgsgurus, die versprechen, dich in 30 Tagen zum finanziell freien Alpha-Mindset-High-Performer zu machen.
Dumm nur: Das Fernunterrichtsschutzgesetz (ja, das gibt’s wirklich!) sieht vor, dass man dafür eine staatliche Erlaubnis braucht.
Und die hatten viele dieser Online-Messiasse ungefähr so sehr wie ein Goldfisch einen Führerschein.
Ergebnis:
Ein Gericht nach dem anderen verordnet jetzt Rückzahlungen statt Motivation.
Statt „Werde Millionär in 6 Wochen“ heißt es nun:
„Werde Kläger – und krieg dein Geld zurück.“
Die Rückzahlungswelle rollt
Vom Landgericht Hamburg bis nach Ulm trudeln derzeit Urteile ein, die klingen wie eine Mischung aus Comedy und Konsumentenschutz:
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Ein Teilnehmer bekommt über 9.000 Euro zurück – angeblich für ein Seminar, das ihm „mentale Skalierungskompetenz“ beibringen sollte.
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Ein anderer Coach darf 6.000 Euro rücküberweisen, weil sein „Erfolgsprogramm“ offenbar nur für ihn selbst funktionierte.
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Und ein dritter Fall aus Bonn sorgt für Hoffnung bei allen Langzeit-Coaching-Opfern: Dort entschied das Gericht, dass die Verjährung erst dann beginnt, wenn man merkt, dass man überhaupt abgezockt wurde.
Kurz gesagt: Erkenntnis kann sich lohnen – juristisch wie finanziell.
Wenn das Mindset nicht reicht
Natürlich versuchen die Coaching-Kaiser, das Ganze als „bedauerlichen Einzelfall“ darzustellen.
Blöd nur, dass die „Einzelfälle“ mittlerweile eine eigene Postleitzahl verdienen.
Gerichte urteilen reihenweise gegen die Anbieter, und einige Plattformen, die beim Kassieren halfen, geraten gleich mit in den Strudel.
Trotzdem lautet die Standardantwort vieler Anbieter noch immer:
„Das Urteil gilt nicht für uns – wir coachen nämlich energetisch und nicht juristisch.“
Kommentar von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
„Viele Verbraucher merken erst spät, dass sie kein Coaching gebucht, sondern eine teure PowerPoint-Präsentation gekauft haben. Wer glaubt, Opfer eines nicht zugelassenen Fernunterrichts geworden zu sein, sollte schnell handeln.
Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen – oft geht das kostenlos. Widerruf, Rückforderung oder Vergleich sind möglich, auch wenn das Coaching schon länger her ist.
Und: Bitte nicht selbst mit dem Coach verhandeln. Diese Leute haben gelernt, wie man Menschen überzeugt – das ist schließlich ihr Geschäftsmodell.“
Kleingedrucktes fürs Karma
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Keine Zulassung = kein Vertrag – zumindest, wenn das Programm überwiegend online läuft und der „Lernerfolg“ irgendwie überprüft wird.
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Prozessfinanzierer übernehmen in vielen Fällen die Kosten – du musst also kein weiteres Coaching buchen, um dein Geld zurückzubekommen.
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Handeln statt heilen: Ein Klick beim Anwalt bringt mehr als zehn „Mindset-Calls“.
Fazit
Die große Lebenslektion 2025:
Wenn dir jemand im Internet verspricht, dich reich, erfolgreich oder „innerlich frei“ zu machen – frag zuerst nach der Zulassung, nicht nach dem Preis.
Denn am Ende zeigt sich:
Nicht jedes Online-Coaching führt zur finanziellen Freiheit – manchmal nur zurück zur Verbraucherfreiheit.
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