OLG Köln: 24 Kap 15/20 Erster Privater Investmentclub BÖRSEBIUS ZENTRAL (GbR)

Oberlandesgericht Köln

Aktenzeichen: 24 Kap 15/20

Musterkläger:
Dr. Jens Wessel (Kläger im Verfahren 22 O 265/18 LG Köln)

Musterbeklagte:
1. Herr Reinhold Rombach, Köln
2. Herr Prof. Dr. Wilhelm-Wolfgang, Hamburg,
3. Frau Manuela Roth, Pulheim,
4. Herr Heinz Kempen, Köln,

Gemäß § 10 Abs. 2 S. 4 KapMuG wird auf Folgendes hingewiesen:

Innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung des Verfahrens kann ein Anspruch schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht zum Musterverfahren angemeldet werden. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde. Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:
1. die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,
2. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,
3. die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und
4. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.

Die Anmeldung des Anspruchs führt zur Hemmung der Verjährung. Der Anmelder ist kein Beteiligter des Musterverfahrens; eine Bindungswirkung an den im Verfahren ergangenen Musterentscheid tritt nicht ein. Auch ein im Musterverfahren abgeschlossener Vergleich bindet den Anmelder nicht.

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