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OLG Frankfurt/Main – Auto per SMS für 15,00 Euro verkauft – wirksam?

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15 Euro für ein Auto, dass mehrere Tausend Euro wert ist. Das ist zuviel des Guten und das Oberlandesgericht Frankfurt (8 U 170/16) wollten keinen wirksamen Kaufvertrag sehen. Die Parteien stritten um den – beklagtenseits nicht ernst gemeinten – Verkauf eines Pkw zu einem Kaufpreis von EUR 15,00 per SMS. Zuerst gab es vom Beklagten ein Internetangebot auf einem Portal wie autoscout. Die späteren Klageparteien verhandelten und kamen zu keinem Ergebnis. Dann schrieb jemand: zahle dir 15 €, der Verkäufer zurück: – wiederum auf elektronischem Nachrichtenweg – mit: „Kannst Kohle überweisen, Wagen bringe ich dann.“

Das OLG nannte das eine Scherzerklärung und erteilte den Hinweis:

  1. Kaufverträge über SMS seien möglich.
  2. Es sei klar ein Scherz wegen des Mißverhältnis von Wert des Autos und Kaufpreis.
  3. Es spielt keine Rolle, dass man anders als Gespräch bei einer SMS keine Zusatzinfos hat wie Tonfall, Lautstärke, Modulation der Sprache

Naja, Sms schreiben bleibt trotzdem rechtlich problematisch, da man die meisten Verträge auf diesem Wege dem Grunde nach schließen kann.

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