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„Ölbaron“ Kay Rieck muss ins Gefängnis – Alaska blieb trocken, das Urteil nicht

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Manchmal schreibt die Justiz Geschichten, die selbst ein schlechter Finanzthriller kaum besser hinbekommt:
Der selbsternannte oder zumindest gern so wahrgenommene „Ölbaron“ Kay Rieck ist vom Landgericht Stuttgart zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.

Die Idee war einst groß. Sehr groß. Fast schon arktisch groß. Mit dem Geld von rund 10.000 Anlegern sollte in Alaska nach Öl und Gas gebohrt werden. Herausgekommen ist am Ende aber offenbar vor allem eines: ein Strafurteil wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts.

Aus dem Traum vom schwarzen Gold wurde ein sehr grauer Gerichtssaal

Während Anleger vermutlich auf sprudelnde Renditen hofften, sprudelte am Ende vor allem die juristische Problemlage.
Die zentrale Aktiengesellschaft ging pleite, das Geschäftsmodell implodierte – und der Mann, der einst offenbar große Energievisionen verkaufte, bekommt nun statt Förderlizenz erst einmal Gefängnisluft.

Besonders pikant:
Die Staatsanwaltschaft hatte „nur“ vier Jahre Haft gefordert. Das Gericht dachte sich offenbar:
Da geht noch was.

Ergebnis: vier Jahre und acht Monate.
Wenn schon Ölprojekt, dann wenigstens mit Aufschlag.

Der Verteidiger ist wenig begeistert – überraschenderweise

Riecks Strafverteidiger Markus Bessler kündigte umgehend an, in Revision zu gehen.
Das Urteil müsse überprüft werden, sagte er. Das Gericht habe einen besonders schweren Fall des Bankrotts angenommen, ohne die Merkmale aus dem Strafgesetzbuch aus seiner Sicht sauber genug zu benennen.

Anders gesagt:
Nicht das Gefängnis an sich ist das Problem – sondern womöglich die Begründung, warum es so lang geworden ist.

Besonders schwerer Bankrott? Klingt leider nicht nach Wirtschaftspreis

Laut Gesetz ist ein besonders schwerer Fall des Bankrotts dann gegeben, wenn:

  • der Schaden ungewöhnlich hoch ist,
  • der Täter sich rücksichtslos bereichert,
  • oder die wirtschaftliche Existenz vieler Menschen gefährdet wird.

Bei rund 10.000 Anlegern kann man zumindest sagen:
Das Publikum war vorhanden.

Der Angeklagte schwieg – vielleicht das konsequenteste Statement des Verfahrens

Kay Rieck selbst machte es im Prozess eher minimalistisch.
Nach Angaben des Gerichts äußerte er sich weder zur Sache noch zur Person.

Das ist natürlich auch eine Strategie.
Wenn schon in Alaska nichts gefördert wird, dann wenigstens im Gerichtssaal keine Informationen.

Fazit: Viel Bohrfantasie, wenig Bodenhaftung

Aus Sicht von diebewertung.de bleibt von der großen Öl- und Gas-Erzählung vor allem ein Lehrstück darüber übrig, wie schnell aus Hochglanz-Visionen ein handfester Strafprozess werden kann.

Wo einst offenbar vom großen Alaska-Coup geträumt wurde, steht nun ein Urteil, das deutlicher kaum ausfallen könnte:
Kein Ölfund, kein Gasboom, dafür Haftstrafe.

Oder etwas kürzer:
Das einzige, was hier wirklich tief ging, war am Ende wohl die juristische Fallhöhe.

1 Komment

  • Die Frage ist, warum die Staatsanwaltschaft die vorliegenden Informationen von den US Gerichten nicht aufgegriffen hat und Transferzahlungen von über 90 Mill. USD nach Berlin nicht konfisziert hat. Oder was ist mit den Immobilien in Kalifornien?

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