ÖKO Umlage- Zeit zum Anbieterwechsel

Für Erneuerbare Energien wird zum Jahreswechsel mehr Geld fällig: Mit der Umlage werden wahrscheinlich auch viele Stromtarife teurer. Darüber müssen Anbieter Sie informieren.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zum 1. Januar 2017 steigt die gesetzlich vorgeschriebene Umlage für Erneuerbare Energien – und zwar um rund einen halben Cent je Kilowattstunde.
  • Die meisten Anbieter werden unter anderem deshalb ihre Strompreise anheben. Die Verbraucherzentralen meinen: Verbraucher haben dann ein Sonderkündigungsrecht.
  • Wir geben Tipps, wie Sie dann günstigere Tarife und Anbieter finden können.

Die Umlage für Ökostrom (die so genannte „EEG-Umlage“) wird zum Jahreswechsel zu 2017 steigen. Das haben die Netzbetreiber nun bekannt gegeben. Die Umlage wird dann von derzeit 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Merken werden Sie das vermutlich an Ihrem Strompreis: Die Stromanbieter geben Erhöhungen regelmäßig an ihre Kunden weiter und passen die Tarife an.

Gibt ihr Versorger die erhöhte Umlage weiter, sind das für einen durchschnittlichen Haushalt (mit 3500 Kilowattstunden Stromverbrauch im Jahr) knapp 20 Euro im Jahr.

Dass die neue Umlage nun bekannt ist, ist aber noch kein Grund zur Unruhe. Viele Unternehmen werden das zum 1. Januar umsetzen – und müssen Ihnen sechs Wochen vorher die Preisänderung mitteilen. Bis zum 19. November muss Ihr Grundversorger Sie dann schriftlich informiert haben. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale gelten diese Anforderungen auch für Sonderkunden (wenn Sie nicht mehr im Grundversorgungstarif sind). Warten Sie das Schreiben Ihres Stromanbieters ab, um welchen Betrag der Preis bei Ihnen tatsächlich steigen wird. Haben Sie die Verträge online abgeschlossen, kann die Information auch elektronisch kommen, etwa per E-Mail.

Vertrag lässt sich zum Tag der Preiserhöhung kündigen

Bei solchen Preiserhöhungen haben Sie unserer Ansicht nach ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie das Schreiben mit dem Strompreis fürs nächste Jahr erhalten, können Sie den Vertrag zum genannten Stichtag kündigen. Tritt der neue Preis zum Beispiel am 1. Januar in Kraft, ist die Kündigung zu diesem Tag möglich.

Das ist ein guter Zeitpunkt, sich nach günstigeren Tarifen beim aktuellen Anbieter oder bei anderen Stromanbietern umzuschauen. Besonders teuer ist oft die Grundversorgung, unter der jeder dritte Vertrag läuft. Wir haben Anleitungen für den Wechsel zusammengestellt und bieten auch eine Checkliste.

 

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