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Öffentliche Zustellung mystarthaus.de ug (haftungsbeschränkt)

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay
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Landgericht Bonn

Bonn

33 T 863/​23

Benachrichtigung in Sachen
mystarthaus.de ug (haftungsbeschränkt)

wegen

hat das Landgericht Bonn durch Beschluss vom 12.12.2025 gemäß § 185 ZPO die öffentliche Zustellung des Beschlusses vom 08.05.2025 an mystarthaus.de ug (haftungsbeschränkt), Walkmühlstr. 12, 99084 Erfurt angeordnet.

Das oben bezeichnete Schriftgut wird durch Aushang dieser Benachrichtigung an der Gerichtstafel öffentlich zugestellt. Das Schriftgut gilt 1 Monat nach Aushang der Benachrichtigung als zugestellt (§ 188 ZPO).

Die Zustellungsempfängerin wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung unter Umständen Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Enthält das Schriftgut eine Ladung, so kann die Versäumung des Termins Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Schriftgut kann auf der Geschäftsstelle des Landgerichts Bonn, namentlich der Verwaltungsgeschäftsstelle (Hauptgebäude, Zimmer W 1.14), eingesehen werden.

 

Bonn, 12.12.2025

Landgericht

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