Startseite Allgemeines Öffentliche Zustellung gemäß Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) Herr Abdel Jalil SULEIMAN ALSALEH – Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen – LfAR-S2-2084-9554-6 07.03.2025
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Öffentliche Zustellung gemäß Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) Herr Abdel Jalil SULEIMAN ALSALEH – Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen – LfAR-S2-2084-9554-6 07.03.2025

benjaminkerber (CC0), Pixabay
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Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen

Öffentliche Zustellung gemäß Art. 15
Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)

Durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen – Zentralstelle Ausländerextremismus Bayern – St.-Martin-Str. 72, 81514 München, wird hiermit gemäß Art. 15 VwZVG

Herrn Abdel Jalil SULEIMAN ALSALEH, geb. am 28.01.2002 in Deir- ez-Zor,
Syrien, letzte bekannte Adresse Höfener Str. 22 Stw/​App. II, 90763 Fürth,
derzeit unbekannten Aufenthaltes,

folgendes Dokument öffentlich zugestellt:

Ausweisung mit Erlass und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung, ausländerrechtliche Überwachungsmaßnahmen, Anordnung des Sofortvollzugs, Zwangsgeldandrohung vom 28.02.2025, Az.: LfAR-S2-2084-9554-6

Das Schreiben kann beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen, Standort St.-Martin-Str. 72, 84514 München, eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.

Die Dienstzeiten sind:

Montag – Donnerstag 08.00 – 11.30 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 08.00 – 11.30 Uhr

Das Schreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Hinweis: Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

München, den 28.02.2025

 

gez. Müller

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