Bayerisches Landesamt für Asyl und RückführungenÖffentliche Zustellung gemäß Art. 15
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Herrn Abdel Jalil SULEIMAN ALSALEH, geb. am 28.01.2002 in Deir- ez-Zor, |
folgendes Dokument öffentlich zugestellt:
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Ausweisung mit Erlass und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung, ausländerrechtliche Überwachungsmaßnahmen, Anordnung des Sofortvollzugs, Zwangsgeldandrohung vom 28.02.2025, Az.: LfAR-S2-2084-9554-6 |
Das Schreiben kann beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen, Standort St.-Martin-Str. 72, 84514 München, eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Die Dienstzeiten sind:
| Montag – Donnerstag | 08.00 – 11.30 Uhr |
| 13.00 – 15.00 Uhr | |
| Freitag | 08.00 – 11.30 Uhr |
Das Schreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Hinweis: Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
München, den 28.02.2025
gez. Müller
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