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Öffentliche Zustellung eines Widerrufsbescheides OpenLimit Holding AG – Frankfurter Wertpapierbörse  – OPENLIMIT HOLDING AG0o

manfredsteger (CC0), Pixabay
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Öffentliche Zustellung eines Widerrufsbescheides

Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird der

Widerrufsbescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 16. Oktober 2023 für

OpenLimit Holding AG
Verwaltungsrat
Zugerstrasse 74
6341 Baar
Schweiz

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com).

Der Widerrufsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Widerrufsbescheid liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listings & Regulatory Issuer Services and Obligations, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

Frankfurt am Main, den 17. August 2023

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung

gez. Gebhardt gez. i.A. Müller

 

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