Startseite Allgemeines Öffentliche Zustellung eines Widerrufsbescheides GWB Immobilien Aktiengesellschaft – Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services – GWB Immobilien Aktiengesellschaft
Allgemeines

Öffentliche Zustellung eines Widerrufsbescheides GWB Immobilien Aktiengesellschaft – Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services – GWB Immobilien Aktiengesellschaft

Ralphs_Fotos (CC0), Pixabay
Teilen

Öffentliche Zustellung eines Widerrufsbescheides

Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird der

Widerrufsbescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 03. August 2023

für

GWB Immobilien Aktiengesellschaft
Vorstand
Hauptstraße 1 A
22962 Siek
Deutschland

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Der Einstellungs- und Widerrufsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Widerrufsbescheid liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

 

Frankfurt am Main, den 03. Juli 2023

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung

gez. Gebhardt      gez. i.A. Müller

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

30 Milliarden für die Zukunft: Deutschlandfonds soll Wirtschaft und Startups befeuern

Mit einem neuen „Deutschlandfonds“ plant die Bundesregierung einen tiefgreifenden Eingriff in die...

Allgemeines

Warnung vor unseriösen Finanzangeboten: BaFin mahnt zur Vorsicht bei dubiosen Online-Plattformen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut eindringlich vor einer Vielzahl unseriöser...

Allgemeines

Insolvenz:Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Osnabrück-Stadt e.V.,

38 IN 80/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Deutsches...

Allgemeines

Grundsatzurteil aus Luxemburg: EuGH verurteilt Polen wegen Missachtung des EU-Rechts

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen in einem Grundsatzurteil wegen schwerwiegender Verstöße...