BÖAG Börsen AktiengesellschaftHamburg und HannoverÖffentliche Zustellung einer AnhörungGemäß § 1 HmbVwZG vom 21. Juni 1954 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird das
öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist. Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung beginnt auch die Anhörungsfrist, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Anhörungsschreiben liegt bei der BÖAG Börsen AG, dem Rechtsträger der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg, Kleine Johannisstraße 4, 20457 Hamburg, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.
Hamburg, den 3. Dezember 2025 Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg Geschäftsführung |
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