Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den 62-jährigen Wilhelm P. wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Laut Gericht war Wilhelm P. Mitglied der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“, einer Vereinigung, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abschaffen und ein autoritäres Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 etablieren wollte. Die Gruppe, die zwischen März und April 2022 aktiv war, verfolgte einen mehrstufigen Plan, um dieses Ziel zu erreichen.
Dazu gehörten laut Anklageschrift unter anderem:
Wilhelm P. nahm an Treffen mit Mitgliedern der Gruppe teil und erklärte sich bereit, die geplanten Anschläge zu unterstützen. Konkret bot er an, Waffen in seiner Garage zu lagern und sich am Vorhaben eines bundesweiten Stromausfalls zu beteiligen. Seine Rolle wurde jedoch als eher passiv eingeschätzt.
Das Gericht bewertete das frühe und umfangreiche Geständnis des Angeklagten zugunsten von Wilhelm P. positiv. Er habe Einsicht gezeigt und eingeräumt, dass er sich durch das Internet in radikale Ideologien habe hineinziehen lassen. Zudem war er nicht vorbestraft und seine geplanten Aktionen wurden als wenig erfolgversprechend eingeschätzt.
Zu seinen Lasten fiel jedoch ins Gewicht, dass er sowohl der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als auch der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens überführt wurde. Trotz seiner passiveren Rolle handelte es sich um schwerwiegende Straftaten.
Wilhelm P. befand sich seit seiner Festnahme am 10. Oktober 2023 in Untersuchungshaft. Das Gericht ordnete an, dass er weiterhin in Haft bleibt.
Das Urteil ist rechtskräftig, da weder der Angeklagte noch seine Verteidigung oder die Generalstaatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben.
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25.11.2024, Az. 8 St 1/24
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