Der 5. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat am heutigen Tag den 28-jährigen Deard M. in zwölf Fällen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Verstößen gegen ein unionsrechtliches Bereitstellungsverbot schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten.
Hintergrund und Tatgeschehen
Die Hauptverhandlung erstreckte sich über zwölf Sitzungstage. Laut mündlicher Urteilsbegründung stellte das Gericht unter anderem folgende Sachverhalte fest:
Deard M. ist Kind kosovarischer Eltern, die Ende der 1980er Jahre nach Deutschland einwanderten. Bereits im Jugendalter fiel er strafrechtlich auf. 2016 wurde er zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, die 2017 in eine Gesamtstrafe von drei Jahren und zwei Monaten einbezogen wurde.
Während seiner Inhaftierung entwickelte der Angeklagte – trotz westlich geprägter Erziehung – ein wachsendes Interesse am Islam. Dieses vertiefte sich zunehmend in Richtung eines radikalen, salafistisch geprägten Weltbildes. Spätestens ab dem Frühjahr 2020 hatte er sich ein jihadistisches Glaubensverständnis angeeignet und sympathisierte offen mit der Ideologie des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS). In dieser Zeit konsumierte er intensiv IS-Propaganda über Telegram-Kanäle, verbreitete Inhalte jihadistischer Prediger und nutzte in sozialen Medien einen sogenannten Kunya – einen Kampfnamen, wie ihn IS-Kämpfer führen.
Finanzielle Unterstützung des IS
Besonderes Augenmerk lag im Verfahren auf der finanziellen Unterstützung des IS durch den Angeklagten. Er beteiligte sich an Spendenkampagnen, die über einschlägige Telegram-Kanäle wie „Unsere Schwestern“, „Deine Schwester im Camp“ oder „A Rose in Sham“ organisiert wurden. Ziel war es, IS-Anhängerinnen und deren Kinder in den Internierungslagern al-Hawl und Roj in Nordsyrien freizukaufen oder zu unterstützen – damit verbunden eine Stärkung der IS-Strukturen.
Zwischen dem 15. Mai 2020 und dem 10. August 2021 überwies der Angeklagte in insgesamt zwölf Einzelfällen insgesamt 4.189,50 Euro an das Spendennetzwerk. Die Geldflüsse erfolgten über Finanzdienstleister nach Syrien, meist über die Türkei, und kamen dort IS-Mitgliedern zugute.
Weitere Entwicklungen und Verhaftung
Im Herbst 2021 heiratete Deard M. nach islamischem Ritus eine Frau, die zu diesem Zeitpunkt in Mauretanien lebte. Ab Juli 2022 hielt er sich zunächst in der Türkei und ab April 2023 überwiegend in Mauretanien auf. Am 13. Juni 2024 wurde er bei einem Aufenthalt in Deutschland festgenommen und sitzt seither aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des OLG Frankfurt in Untersuchungshaft.
Strafzumessung
Zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigte der Senat:
- den langen zeitlichen Abstand zu den Taten,
- das umfassende Geständnis in objektiver Hinsicht sowie teilweise in subjektiver Hinsicht,
- und die Tatsache, dass die Spenden auch unter schwierigen humanitären Bedingungen tätigen Personen zugutekamen.
Strafschärfend wirkten sich hingegen aus:
- seine erheblichen, wenn auch nicht einschlägigen Vorstrafen,
- die Tatbegehung während laufender Bewährung,
- die Dauer und Häufigkeit der Taten,
- der im Verhältnis zu seiner wirtschaftlichen Lage hohe Spendenbetrag,
- und die besondere Gefährlichkeit der Organisation IS.
Rechtsmittel
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte und sein Verteidiger als auch die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Aktenzeichen: 5 St 2/24
Urteilsverkündung: 21. Mai 2025
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
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