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21 TEX/ www.netkasse.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

kpuljek (CC0), Pixabay
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21 TEX / www.netkasse.com : BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Gesellschaft 21 TEX ist Betreiberin der Handelsplattform www.netkasse.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference CFD), Devisen, Aktien und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Gesellschaft 21 TEX das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Am 04. März 2020 hat die BaFin der Gesellschaft 21 TEX diese Art von Geschäften in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Mit bereits bestandskräftigem Bescheid vom 04. November 2019 hat die BaFin der 21 TEX zudem entsprechende, über andere Websites betriebene Geschäfte untersagt.

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