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NS-Symbolik im Reichstag: AfD-Abgeordneter wegen Hitlergrußes angeklagt

LoboStudioHamburg (CC0), Pixabay
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 60-jährigen Bundestagsabgeordneten der AfD erhoben. Hintergrund ist ein Vorfall im Reichstagsgebäude, bei dem der Politiker im Juni 2023 mutmaßlich einen Hitlergruß gezeigt haben soll. Nach Angaben der Ermittler habe er damit einen Parteikollegen im Garderobenbereich des Bundestages begrüßt.

Der Hitlergruß gilt in Deutschland als verfassungsfeindliches Symbol und ist nach dem Strafgesetzbuch verboten. Entsprechend schwer wiegt der Vorwurf – zumal sich der Vorfall im Zentrum des parlamentarischen Geschehens ereignet haben soll.

Immunität aufgehoben – Weg für Strafverfolgung frei

Damit die Staatsanwaltschaft Anklage erheben konnte, musste zunächst die parlamentarische Immunität des Abgeordneten aufgehoben werden. Dies geschah im Oktober 2025. Erst danach war eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Der Name des Politikers wurde bislang nicht öffentlich genannt.

Ermittlungen wegen Verwendung verfassungswidriger Symbole

Gegenstand des Verfahrens ist der Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen dem Abgeordneten strafrechtliche Konsequenzen. Ob es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt und wie sich der Beschuldigte zu den Vorwürfen äußert, ist derzeit noch offen.

Politische Brisanz des Falls

Der Fall ist politisch hochsensibel. Ein strafrechtlich relevanter Hitlergruß innerhalb des Bundestagsgebäudes würde nicht nur juristische, sondern auch erhebliche politische und gesellschaftliche Auswirkungen haben. Er reiht sich ein in eine Serie von Vorfällen, bei denen AfD-Politiker wegen extremistischer Äußerungen oder Handlungen in den Fokus der Justiz geraten sind.

Fazit

Mit der Anklageerhebung setzt die Staatsanwaltschaft ein deutliches Zeichen: Auch Abgeordnete unterliegen dem Strafrecht, wenn der Verdacht besteht, verfassungsfeindliche Symbole oder Gesten zu verwenden. Der weitere Verlauf des Verfahrens dürfte mit großer Aufmerksamkeit verfolgt werden – weit über den Bundestag hinaus.

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