Nordic Pearl Ltd.: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Nordic Pearl Ltd.: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2018 gegenüber der Nordic Pearl Ltd., Bulgarien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet auf den von der Grand Services Ltd. bzw. Capital FXG Ltd. betriebenen Handelsplattform www.forexgrand.com/www.forexgrand24.com, www.fxgtrade.com und www.fxginvest.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen an. Indem sie ihren Kunden den Zugang zu den angebotenen Kontrakten verschafft, betreibt die Nordic Pearl Ltd. den Eigenhandel im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die hierfür erforderliche Erlaubnis verfügt sie jedoch nicht.

Gegenüber der Grand Services Ltd. und der Capital FXG Ltd., die dadurch, dass sie die genannten Internetseiten zur Verfügung stellen, in die von der Nordic Pearl Ltd. unerlaubt betriebenen Geschäfte einbezogen sind, hat die BaFin angeordnet, den Betrieb der Internetseiten in deutscher Sprache einzustellen.

Die Bescheide sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

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