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Niedersachsen und NRW müssen stärker gegen Nitratbelastung vorgehen

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen mehr tun, um die Nitratbelastung des Grundwassers an der Ems zu senken. Damit bestätigte das Gericht eine frühere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen aus dem Jahr 2023.

Die beiden Bundesländer hatten gegen das Urteil Revision eingelegt – doch die Leipziger Richter wiesen diese zurück. Zudem legten sie eine Detailfrage zur Auslegung des europäischen Verbesserungsgebots für Gewässer dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vor.

Warum müssen die Länder handeln?

In der Europäischen Union gilt ein Verschlechterungsverbot für Gewässer. Das bedeutet:

  • Wenn sich die Werte an einer einzigen Messstelle verschlechtern, müssen Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
  • Steigende Nitratwerte, die auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen sind, müssen reduziert werden.
  • Auch wenn nur zwei von 40 Grundwasserkörpern an der Ems betroffen sind, besteht laut Gericht Handlungsbedarf.

Bisher hatten Niedersachsen und NRW diese Anforderungen nicht ausreichend berücksichtigt.

Reaktionen auf das Urteil

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) kündigte an, dass der Maßnahmenplan zur Reduzierung der Nitratwerte überarbeitet werde. Die Entscheidung sei wichtig, um die künftigen Bewirtschaftungspläne rechtssicher zu gestalten.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßten das Urteil als Grundsatzentscheidung für den Grundwasserschutz.

Das Landvolk Niedersachsen hingegen geht davon aus, dass das Urteil keine direkten Folgen für die Landwirtschaft haben werde. Der bestehende Maßnahmenplan sei bereits ausreichend, um die Nitrat-Grenzwerte einzuhalten.

Warum ist Nitrat ein Problem?

Die Ems ist seit Jahren mit zu hohen Nitratwerten belastet. Hauptverantwortlich dafür sind laut Umweltverbänden vor allem:

  • Intensive Tierhaltung
  • Starke Düngung landwirtschaftlicher Flächen

Zu viel Nitrat im Grundwasser kann die Trinkwassergewinnung erschweren und langfristige gesundheitliche Probleme verursachen.

Mögliche Auswirkungen des Urteils

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die gegen Niedersachsen und NRW geklagt hatte, bezeichnete das Urteil als „bahnbrechend für den Gewässerschutz“. Es sei das erste Urteil in Deutschland, das ein Maßnahmenprogramm zur Wasserrahmenrichtlinie rechtlich überprüft habe.

Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben: Strengere Vorgaben zur Nitratreduzierung könnten künftig nicht nur für Niedersachsen und NRW, sondern für ganz Deutschland gelten.

Nitratbelastung in Zahlen

Laut Nitratbericht 2024 der Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft:

  • Wurde zwischen 2020 und 2022 an jeder vierten Messstelle der EU-Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter überschritten.
  • Zeigen Messungen in Niedersachsen zwar eine leichte Verbesserung, doch Umweltverbände halten diese Entwicklung für nicht ausreichend.

Das Urteil setzt die betroffenen Bundesländer nun unter Druck, wirksamere Maßnahmen zu ergreifen, um die Nitratwerte in der Ems nachhaltig zu senken.

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