Die seit 2008 geltende Neuregelung bei der Telefonüberwachung mutmaßlicher Straftäter ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung.
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