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Neue Aufgaben für die Verbraucherzentralen und die BaFin, oder eine neue Behörde?

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Auch das steht im neuen Koalitionsvertrag!

Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können. Unser Ziel ist ein verbrau-cherfreundlicher, transparenter Markt, auf dem sichere und gute Produkte unter fai-ren und nachhaltigen Bedingungen hergestellt und angeboten werden. Verbraucher-politik hat auch das Ziel, das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbrauchern zu stärken. Ungleichgewichte im Markt beseitigen wir, indem wir für Transparenz, Ver-gleichbarkeit und Möglichkeiten einer effektiven Rechtsdurchsetzung sorgen. Unse-rer Politik liegt ein differenziertes Verbraucherbild zugrunde. Bedürfnisse, Interessen und Wissen der Verbraucher variieren je nach Markt. Wo Verbraucher sich nicht selbst schützen können oder überfordert sind, muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten. Zudem muss er die Verbraucher durch gezielte und umfassende Information, Beratung und Bildung unterstützen. Dies gilt insbesondere für neue Bereiche wie den Finanzmarkt und Digitale Welt.

Dafür wollen wir die bestehenden Verbraucherorganisationen mit einer speziellen Marktwächterfunktion „Finanzmarkt“ und „Digitale Welt“ beauftragen.

Schutz der Verbraucher im Finanzbereich-aus für die Provisionsberatung?

Wir werden die Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zur Einführung des Pfändungsschutzkontos auswerten und insbesondere dafür Sorge tragen, dass die Kosten für ein Pfändungsschutzkonto nicht unangemessen hoch sind.

Die Inanspruchnahme des Dispositionskredits soll nicht zu einer übermäßigen Belastung eines Bankkunden führen. Daher sollen die Banken verpflichtet werden, beim Übertritt in den Dispositionskredit einen Warnhinweis zu geben; bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme sollen sie dem Kunden eine Beratung über mögliche kostengünstigere Alternativen zum Dispositionskredit anbieten müssen.

Wir werden die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festlegen. Die Berufsbezeichnungen und Ausbildungsstandards der Berater auf Honorarbasis werden weiterentwickelt.

Das in der finanziellen Anlageberatung verwendete Beratungsprotokoll werden wir im Hinblick auf die praktikable Handhabung überprüfen und mit Verbesserungen für An-leger weiterentwickeln.

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