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Netzanonymität-sie gilt nicht immer!

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Das ist gut so.Von einem besonderen Fall haben wir in den letzten Tagen in der Redaktion Kenntnis erhalten.

Hier wurden Personen seit fast 2 Jahren im Internet mit falschen Aussagen diskreditiert.Nun ist es ja nicht einfach an die Quellen solchen Handelns heranzukommen, aber manchmal greift auch die Justiz ein. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft in Leipzig nun offensichtlich Ermittlungen aufgenommen. Zumindest besagt das ein Aktenzeichen beginnend mit JS-also eine Strafsache.Wie wir erfahren haben soll die Staatsanwaltschaft das als „Stalking“ einstufen.Nun hat man wohl von diversen Plattformen die IP Adresse des Kommentarverfassers angefordert.Erfahrungsgemäß bekommt man die dann sehr schnell.Dann beginnt das „normale Ermittlungsverfahren“ in solchen Fällen. In diesem speziellen Fall spielt wohl auch das Wettbewerbsrecht noch eine große Rolle.Der Verfasser hat sich wohl mehrfach durch einen Screenshot verraten, der wohl den genauen Standort anzeigt, wenn man nicht aufpasst. Sie sagen zum Beispiel sie seien in Rostock, sind aber dann in Wirklichkeit in Dresden.Nun sind wir gespannt auf die weiteren Informationen zu diesem Fall.Tatsache ist wohl auch das es gene den Kommentarverfasser mittlerweile 3 Strafanzeigen geben soll. Dieser wiederum wird angeblich für das Verfassen der Kommentare bezahlt, soll in einer Rechtsanwaltskanzlei sitzen. Das wäre natürlich dann auch ein Fall für die Anwaltskammer. Mal schauen wie brisant das wird.

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