Nasse gemacht: Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG

Warum überrascht uns solch eine Bilanz aus dem Hause Solvium dann nicht wirklich? Es passt einfach ins Bild der Bilanzen, die wir aus dem Hause Solvium so kennen.

Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG

Hamburg

Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 03.04.2020 bis zum 31.12.2020

Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 03.04.2020 bis 31.12.2020

Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 inklusive Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

BILANZ zum 31. Dezember 2020

Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg

A. AKTIVA

31.12.2020
EUR
INVESTMENTANLAGEVERMÖGEN
1. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) täglich verfügbare Bankguthaben 76,57
2. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 41.291,96
41.368,53

B. PASSIVA

31.12.2020
EUR
1. Rückstellungen 40.966,56
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 60,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 341,97
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile
aa) Kapitalanteile Komplementärin 0.00
ab) Kapitalanteile Kommanditisten 200,00
ac) nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 200,00
b) Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -41.491,96
c) Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 41.291,96
41.368,53

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 03.04.2020 bis 31.12.2020

Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg

2020
EUR
Investmenttätigkeit
1. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -18.347,46
b) Verwahrstellenvergütung -6.671,80
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -5.643,00
d) Sonstige Aufwendungen -10.829,70
Summe der Aufwendungen -41.491,96
2. Ordentlicher Nettoertrag -41.491,96
3. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -41.491,96
4. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -41.491,96

ANHANG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Register-Nr,: 125760

Bei der Gesellschaft Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG handelt es sich um eine extern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB). Sie verfügt über kein eigenes Betriebsvermögen. Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sind dem Investmentvermögen zugeordnet. Entsprechend wurden für sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gem. § 135 KAGB angewendet.

Die Bilanz der Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG wurde in Staffelform aufgestellt. Die Gliederung und der Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 101 KAGB und den anzuwendenden allgemeinen Regelungen des HGB. Die Gliederung der Bilanz (in Staffelform) und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 135 Abs. 3 KAGB i. V. m. der KARBV.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV), den allgemeinen Regelungen des HGB sowie der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen und nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB vorgenommen, sofern keine Spezialvorschriften nach KAGB bzw. der KARBV anderes vorsehen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Das Eigenkapital entspricht den bis zum 31. Dezember 2020 gezeichneten Kapitalanteilen der Kommanditisten abzüglich der ausstehenden Einlagen zum Nominalwert und den kummulierten Jahresergebnissen seit Einrichtung der Gesellschaft.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG /​ § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte 2020
EUR
Ausleihungen 0,00
Forderungen 0.00
Verbindlichkeiten 341,97

Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Kommanditistin Sunrise Capital Management GmbH. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Bankguthaben

Die Bankguthaben in Höhe von 76,57 Euro umfassen täglich fällige Geldbestände bei im Inland ansässigen Kreditinstituten.

Eigenkapital

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 41.291,96 Euro bilanziell überschuldet. Es wird von einer positiven Fortführung des Unternehmens ausgegangen, da die Zeichnungsfrist noch bis zum 30.06.2022 läuft und mit entsprechendem Anlagevolumen gemäß Prospekt gerechnet wird. Bis Juni 2021 konnten bereits Zuflüsse in Höhe von 2,3 Mio Euro verzeichnet werden. Investitionen wurden im Juni 2021 in Höhe von 1,7 Mio Euro getätigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Beträge für die Geschäftsführung, Haftung svergütung, Verwaltungstätigkeit und Verwahrstelle in Höhe von T€ 35 sowie für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von T€ 6.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Verwaltungsvergütung in Höhe von T€ 18, die Verwahrstellenvergütung in Höhe von T€ 7 sowie Prüfungs- und Veröffentlichungskosten in Höhe von T€ 6.

Ergänzende Angaben nach KAGB und KARBV

Gesamtkostenquote

Die Angabe einer Gesamtkostenquote ist aufgrund noch fehlender Einzahlungen in das Vermögen des Fonds nicht darstellbar.

Der Nettoinventarwert beträgt zum 31.12.2020 aufgrund fehlender Investitionen 0,00 Euro.

2020
Nettoinventarwert in € 0,00
Gesamtkosten in € 41.491,96
Gesamtkostenquote in % k. A.

Vergütungen

Die Komplementärin Sunrise Capital Verwaltungs-GmbH hat für das Jahr 2020 für die Übernahme der Haftung eine Vergütung i. H. v. 4.962,15 Euro erhalten.

Die Treuhandkommanditistin XOLARIS Solution GmbH erhielt für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 keine Treuhandvergütung.

Die geschäftsführende Kommanditistin Sunrise Capital Management GmbH hat für die Übernahme der Geschäftsführung im Jahr 2020 eine Vergütung i. H. v. 4.962,15 Euro erhalten.

Die Vergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 betrugen 18.347,46 Euro. Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Mitarbeitervergütungen erfolgen auf einzelvertraglicher Basis in Form eines variablen Vergütungsmodells. Die Vergütung setzt sich aus einer monatlichen fixen und einer jährlichen variablen Komponente zusammen. Der mögliche variable Anteil an der Gesamtvergütung beträgt max. 30% für leitende Angestellte und max. 20% für Mitarbeiter.

Die Verwahrstelle CACEIS Bank S.A. Germany Branch erhielt eine Vergütung i. H. v. 6.671,80 Euro.

Vergleichende Wertentwicklung sowie Anzahl der umlaufenden Anteile und Anteilsklassen

Der Wert je Anteil hat sich wie folgt entwickelt:

31.12.2020
Beteiligungen € 0,00
Barmittel € 76,57
übrige Aktiva € 0,00
Rückstellungen und Verbindlichkeiten € 41.368,53
Fondsvermögen € -41.291,96
umlaufende Anteile /​ je 100 € Stück 2
Anteilswert € -20.645,98

Es gibt neben den zukünftigen Anlegern zwei weitere Anteilsklassen:

a)

Die Komplementärin hat nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags keine Einlage zu leisten. Sie ist am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt.

b)

Die geschäftsführende Kommanditistin und Treuhandkommanditisten haben Einlagen in Höhe von je € 100,00 zu leisten. Beide Einlagen wurden eingezahlt.

Verwendungsrechnung

2020
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahes -41.491,96
2. Gutschrift/​Belastung auf Rücklagenkonto 0,00
3. Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 41.491,96
4. Gutschrift/​Belastung auf Verbindlichkeitskonten 0,00
5. Bilanzgewinn/​Bilanzverlust 0,00

Entwicklungsrechnung

2020
I. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres 0,00
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 200,00
b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -41.491,96
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres 0,00
II. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Ende des Rumpfgeschäftsjahres -41.291,96

Darstellung der Kapitalkonten

Für jeden Gesellschafter werden vier unverzinsliche Kapitalkonten geführt (§ 6 Gesellschaftsvertrag),

a) Kapitalkonto I (Haftsummenkonto)

Auf dem Kapitalkonto I werden die Einzahlungen auf die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme gebucht. Diese bilden den Kapitalanteil eines Gesellschafters i. S. d. § 264c Abs. 2 Satz 1 Ziffer I. HGB.

b) Kapitalkonto II (Rücklagenkonto)

Auf dem Kapitalkonto II werden Einzahlungen des die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme übersteigenden Teils der gezeichneten Kommanditeinlage sowie die Einzahlungen des Agios gebucht. Diese bilden die Rücklage i. S. d. § 264c Abs. 2 Satz 1 Ziffer II. HGB.

c) Kapitalkonto III (Ergebnissonderkonto)

Auf dem Kapitalkonto III werden die jährlichen Ergebniszuweisungen gebucht.

d) Kapitalkonto IV (Entnahmekonto)

Auf dem Kapitalkonto IV werden laufende Entnahmen und Auszahlungen an die Gesellschafter einschließlich etwaiger verauslagter Steuerabzugsbeträge gebucht.

Komplementäre 31.12.2020 Kommanditisten 31.12.2020
Kapitalkonto I (Haftsummenkonto) 0,00 200,00
Kapitalkonto II (Rücklagenkonto) 0,00 0,00
Kapitalkonto III (Ergebnissonderkonto) 0,00 -41.491,96
Kapitalkonto IV (Entnahmekonto) 0,00 0,00
0,00 -41.291,96

Zusätzliche Informationen gem. § 300 KAGB

Aktuell keine offenzulegenden Informationen.

Leverage

Die Anlagebedingungen der Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG schließen die Einbindung von Fremdkapital in die Finanzierung von Investitionen während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Gesellschaft aus. Planungsgemäß sollen die Fondsgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft sowie Zielgesellschaften ausschließlich über Eigenkapital finanziert werden und sich ausschließlich mit Eigenkapital beteiligen. Hierdurch werden Risiken aus dem Leverage vermieden. Gemäß Anlagebedingungen dürften allerdings Kredite bis zur Höhe von 150% des aggreditierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals aufgenommen werden.

Nachtragsbericht

Bis zur Aufstellung des Abschlusses waren Zuflüsse von Anlegern in Höhe von 2,3 Mio Euro sowie Investitionen in Höhe von 1,7 Mio Euro zu verzeichnen.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Rumpfgeschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Rumpfgeschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0.

Gesellschafter

Folgende Gesellschaften sind persönlich haftende Gesellschafter (Komplementärin):

Name Sunrise Capital Verwaltungs GmbH
Sitz Konstanz
Rechtsform GmbH
Kapitaleinlage 0,00

Folgende Gesellschaften sind Teilhafter (Kommanditisten):

Name Sunrise Capital Management GmbH
Sitz München
Rechtsform GmbH
Kapitaleinlage 100,00
Name XOLARIS Solution GmbH
Sitz Konstanz
Rechtsform GmbH
Kapitaleinlage 100,00

Die Sunrise Capital Management GmbH ist Gründungskommanditistin und zugleich geschäftsführende Kommanditistin der Gesellschaft. Die XOLARIS Solution GmbH ist Gründungskommanditistin und zugleich Treuhandkommanditistin der Gesellschaft.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

München, 15. April 2021

geschäftsführende Kommanditistin

Sunrise Capital Verwaltungs GmbH

Kapitalverwaltungsgesellschaft

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH

Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3. April bis zum 31. Dezember 2020

1. Allgemeines

1.1. Grundlagen der Gesellschaft

Bei der Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg, handelt es sich um einen in der Rechtsform der geschlossenen Investment GmbH & Co. KG errichteten Publikumsfonds (Alternativer Investment Fonds, AIF), an dem sich Anleger mittelbar über eine Treuhandkommanditistin beteiligen können. Der Gegenstand der Gesellschaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag ausschließlich der Anlage und Verwaltung von Mitteln nach der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach §§ 261 bis 272 KAGB zum Nutzen der Anleger. Gemäß den Anlagebedingungen darf die Gesellschaft Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB), zu Liquiditätszwecken Wertpapiere gemäß § 193 KAGB (§ 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB), Geldmarktinstrumente gemäß § 194, Bankguthaben gemäß § 195 sowie Derivate gemäß § 261 Abs. 3 KAGB erwerben.

Die Genehmigung der Anlagebedingungen erfolgte durch die BaFin mit Schreiben vom 20.10.2020. Mit Schreiben vom 05.11.2020 erteilte die BaFin die Vertriebserlaubnis für die Anteile des AIF.

Die Zeichnungsfrist endet plangemäß am 30. Juni 2022. Die geschäftsführende Kommanditistin ist nach freiem Ermessen – ohne dass es hierfür der Mitwirkung der Gesellschafter bedarf und unabhängig vom Erreichen des Emissionsvolumens – berechtigt die Zeichnungsmöglichkeit vorzeitig zu beenden.

Die Gesellschaft dauert bis zum 31. Dezember 2026 („Grundlaufzeit“). Sie wird nach Ablauf dieser Dauer aufgelöst und abgewickelt (liquidiert), es sei denn die Gesellschafter beschließen auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen Regelungen und unter Beachtung der Anlagebedingungen einmalig oder in mehreren Schritten die Verlängerung um insgesamt bis zu zwei Jahren. Während der Laufzeit und im Fall der Verlängerung(en) sind ordentliche Kündigungsrechte ausgeschlossen.

1.2. Anlageziele und Anlagenpolitik des AIF

Der Fonds wird mindestens 60% des für Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals mittelbar über eine Beteiligungsgesellschaft, die Solvium Anteilsverwaltung GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der Fonds wird, in mindestens drei Zielunternehmen investieren, deren Gegenstand die Bewirtschaftung von Transportmitteln, insbesondere Standardcontainern, Wechselkoffern und Spezialcontainern bzw. von Transportmitteln aus dem Bereich der See-, Land- bzw. Schienenlogistik und Eisenbahnwaggons ist und ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Unter Bewirtschaftung wird in diesem Zusammenhang der Erwerb, die Anmietung, Vermietung, Verleasung, Instandhaltung und der Handel von bzw. mit Transportmitteln sowie die Durchführung von Investitionen im Bereich Logistik und alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte, einschließlich der Ausreichung von Finanzierungsmitteln verstanden.

Die verbleibenden 40 % des zur Verfügung stehenden Kapitals können in Vermögensgegenstände investiert werden, die für den Fonds grundsätzlich erwerbbar sind.

Nach vollständiger Investition dürfen für Zwecke des Liquiditätsmanagements bis zu 20,00 % des zu investierenden Kapitals in Vermögensgegenstände gemäß § 1 Ziffer 2 bis 4 der Anlagebedingungen investiert sein. Abweichend hiervon kann die Gesellschaft für einen Zeitraum von max. 24 Monaten ab Vertriebsbeginn (Investitionsphase) bis zu 100 % des Wertes der Gesellschaft in Bankguthaben halten. Dieser Zeitraum kann durch Gesellschafterbeschluss um weitere zwölf Monate verlängert werden.

Reinvestitionen sind möglich. Der Fonds kann abweichend von den Anlagegrenzen, die nach Abschluss der Investitionsphase erreicht sein müssen, für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten abweichen und bis zu 100 % des Investitionsvermögens in Bankguthaben halten, um es entsprechend der Anlagestrategie erneut zu investieren. Eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist durch Gesellschafterbeschluss möglich. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Liquidation bis zu 100% des Wertes der Gesellschaft in Bankguthaben halten.

Die Finanzierung der geplanten Investitionen soll planmäßig über das Beteiligungskapital erfolgen. Die Fremdmittelaufnahme ist nicht geplant. Die Gesellschaft darf gemäß Anlagebedingungen Kredite bis zur Höhe von 150 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Gesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufnehmen, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. Die genannte Begrenzung gilt nicht während der Dauer des erstmaligen Vertriebs, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs.

Das Ziel-Kommanditkapital beträgt 18.000.200,00 EUR, es kann bis auf 50.000.200,00 EUR, auch in Teilschritten, erhöht werden. Es wird ein Ausgabeaufschlag (Agio) i.H.v. bis zu 5,00 % der jeweils gezeichneten Kommanditeinlage erhoben. Ein Rücknahmeabschlag wird nicht erhoben. Die gezeichnete Kommanditeinlage beträgt für jeden Anleger mindestens 5.000,00 EUR. Höhere Summen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.

1.3. Tätigkeitsbericht der KVG

Mit Bestellungsvertrag vom 14. April 2020 wurde die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, Hamburg, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der Verwaltung des AIF beauftragt.

Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH wurde am 5. April 2013 gegründet. Nach einer Sitzverlegung im Juli von Hamburg nach München ist die ADREALIS Service Kapital-verwaltungs-GmbH inzwischen im Handelsregister München unter HRB 258883 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Stammkapital beträgt TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 125). Es besteht zum 31. Dezember 2019 eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 2.631 (Vorjahr: TEUR 2.421).

Die KVG besitzt die Erlaubnis zur Verwaltung von AIF-Investmentvermögen nach § 20 Abs. 1 der Assetklas- sen New Energy, Real Estate, Shipping und Private Equity. Sie verwaltete zum Stichtag 22 Publikums- bzw. Spezial-AIF überwiegend aus dem Bereich Immobilien.

Die Kernaufgabe der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Geltungsbereich des KAGB ist die kollektive Vermögensverwaltung. Diese umfasst die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten wie die Durchführung von Bewertungen, die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und die Führung von Aufzeichnungen, den Vertrieb von eigenen Investmentanteilen, die Anlegerbetreuung sowie weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Fonds.

Zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung ist die KVG berechtigt, ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonstige Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen. In Verbindung mit delegierten Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und -verfahren sowie Regelungen zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Pflichten und Aufgaben übertragen werden, hat mit gebotener Sorgfalt zu erfolgen.

Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH hat Auslagerungen vorgenommen. So wurde die Anlegerverwaltung, das Rechnungswesen sowie die Finanzbuchhaltung des AIF an die Prospero GmbH, Konstanz, ausgelagert. Das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung der KVG an die XOLARIS GmbH, Konstanz, sämtliche IT-Leistungen an die cionix GmbH, Falkensee, sowie die interne Revision an die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main. Die ADREALIS hat einen Informationssicherheitsbeauftragten bestellt und dies an die Rödl IT Secure GmbH aus Nürnberg ausgelagert. Die ausgelagerten Tätigkeiten sind gerechtfertigt, werden angemessen überwacht und beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der Beaufsichtigung der Investmentvermögen durch die KVG. Die Anlegerinteressen der verwalteten Investmentvermögen sind durch die Auslagerungen nicht beeinträchtigt.

Der Bestellungsvertrag mit dem Investmentvermögen ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, frühestens nach drei Jahren nach Vertriebszulassung, die durch die BaFin erteilt wird. Der Vertrag kann darüber hinaus aus wichtigem Grund mit einer Frist von mindestens sechs Monaten gekündigt werden.

Die KVG haftet im Rahmen des Bestellungsvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Die KVG haftet nicht für die Wertentwicklung des Investmentvermögens oder für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes Anlageergebnis.

Die KVG erhält gemäß dem Bestellungsvertrag für ihre Tätigkeit eine Pauschalvergütung in Höhe von 0,66 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr. Die KVG kann dabei monatliche Abschlagszahlungen verlangen

Der Nettoinventarwert des Fonds zum Stichtag 31.12.2020 wurde nicht ermittelt.

1.4. Verwahrstelle

Mit dem Schreiben der BaFin vom 13.05.2020 wurde die Caceis Bank S.A Germany Branch, München als Verwahrstelle genehmigt. Die Verwahrstelle übernimmt dabei insbesondere die Verwahrung der verwahrfähigen Vermögensgegenstände, die Eigentumsüberprüfung und Führung eines Bestandsverzeichnisses bei nichtverwahrfähigen Vermögensgegenständen, die Sicherstellung der Zahlungsströme des AIF sowie die Verwendung der Erträge, die Sicherstellung der Einhaltung der Anlagebedingungen und die Erteilung der Zustimmung bei zustimmungspflichtigen Geschäften.

Die Haftung der Verwahrstelle richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Verwahrstellenvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen, die ordentliche Kündigung kann grundsätzlich mit einer Frist von 6 Monaten erfolgen.

Die Verwahrstelle erhält im Rumpfgeschäftsjahr 2020 eine Vergütung von 0,0714 % p.a. (Brutto), mindestens jedoch EUR 42.840 p.a. inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

2. Geschäftsverlauf

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gemäß Prognose des ifo Instituts, München, wird sich die Wirtschaftsleistung in 2020 um preisbereinigt 5,1 % verringern. Der Einbruch der Wirtschaftsleistung resultiert aus dem 1. Corona-Lockdown im März/​April 2020 sowie dem 2. Corona-Lockdown ab 15.12.2020, der prognosegemäß bis März 2021 weitestgehend fortgeführt wird. Zwischenzeitlich hatte sich die deutsche Wirtschaft im Sommer wieder deutlich erholt, was einen noch drastischen erwarteten Einbruch der Wirtschaftsleistung verhindert hat. So wird auch das Jahr 2021 wesentlich durch die Auswirkungen und die Maßnahmen gegen Corona geprägt sein. Das Ifo Institut erwartet in 2021 eine Erholung bei einem preisbereinigten Anstieg um 4,2 %.

Die Wirtschaft in Deutschland ist im vergangenen Jahr preisbereinigt um ca. 5,1 % geschrumpft, da durch die staatlichen Lockdown-Maßnahmen verbunden mit Schließungen der Grenzen die Lieferketten zeitweise unterbunden waren. Während der staatliche Konsum um 3,5 % gestiegen ist, hat sich der private Konsum um ca. 6 % verringert. Motor in einer schrumpfenden Wirtschaft war in 2020 die Bauindustrie, die sogar einen preisbereinigten Zuwachs von 1,5 % aufweisen konnte, obwohl sich die gesamten Bruttoanlageinvestitionen (hiervon sind die Bauten ein Teil) um 3,5 % gefallen sind. Am stärksten betroffen waren in 2020 die Exporte, die sich preisbereinigt um 9,9 % reduziert haben.

Durchschnittlich gab es in 2020 2,72 Mio. Erwerbslose. Somit hat sich die Zahl der Erwerbslosen gegenüber dem Durchschnitt 2019 um 0,45 Mio. von 2,27 Mio. auf 2,72 Mio. erhöht. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote hat sich von 4,9 % im Dezember 2019 auf 5,9 % im Dezember 2020 erhöht. Zeitweise hatte sich die Arbeitslosenquote auf 6,4 % im August 2020 erhöht. Somit kommt im Anstieg der Arbeitslosenquote auch der durch Corona bedingte Einbruch der Wirtschaftsleistung zum Ausdruck. Der Anstieg der Arbeitslosenquote wurde sicherlich noch durch zahlreiche staatliche Maßnahme insbesondere der Kurzarbeiterregelung abgemildert. Weiterhin bleibt die Herausforderung, den sozialen und wirtschaftlichen Ablauf, der durch Corona massiv gestört wurde, wieder zu normalisieren.

Das Geschäftsklima in den deutschen Chefetagen nach sich im Laufe des Geschäftsjahres 2020 deutlich verschlechtert. So fiel der Ifo-Geschäftsklimaindex von 96,3 Punkten im Dezember 2019 auf 92,1 Punkte im Dezember 2020. Der Info-Geschäftsklimaindex gilt als Indikator der aktuellen Lage.

2.2. Geschäftliche Entwicklung

2.2.1. Anlagevermögen

Im Rumpfgeschäftsjahr 2020 wurden keine Investitionen getätigt.

2.2.2. Aufgenommene Kredite

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Kredite aufgenommen.

3. Lage des Unternehmens

3.1. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

3.1.1. Vermögens- und Finanzlage

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Investitionen getätigt

Ebenso hat sich im Geschäftsjahr 2020 kein Anleger an dem AIF beteiligt.

3.1.2. Ertragslage

Im Geschäftsjahr wurden erwartungsgemäß keine Erträge erwirtschaftet.

3.2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Gesellschaft misst sich neben den klassischen finanziellen Kennzahlen (z.B. Ergebnis des Geschäftsjahres oder Nettoinventarwert) an weiteren Zielen. Zu den fondsbezogenen Ziele gehören z.B. die Senkung von Gesellschaftskosten, insbesondere von Rechts- und Beratungskosten, das Treffen geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit, das Prüfen von In- und Desinvestitionen sowie die regelmäßige Berichterstattung gegenüber internen und externen Stakeholdern.

3.3. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Die Gesellschaft hat im Rumpfgeschäftsjahr 2020 erwartungsgemäß ein negatives Ergebnis in Höhe von TEUR 41 erzielt. Dieses Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung sowie die laufenden Vergütungen.

Die Geschäftsleitung beurteilt die Fortführungssituation des Unternehmens als positiv.

4. Risiko- und Chancenbericht

4.1. Risikomanagement

Die Gesellschaft ist den Investoren gegenüber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle von Risiken bereitzustellen.

Mit dem Bestellungsvertrag vom 14. April 2020 wurde die KVG als externer Verwalter der Gesellschaft (Investmentvermögen) bestellt und hat die kollektive Vermögensverwaltung der Gesellschaft übernommen. Die kollektive Vermögensverwaltung umfasst neben der Portfolioverwaltung insbesondere auch das Risiko- und Liquiditätsmanagement. Hierfür hat die KVG ein Risikomanagementsystem in ihrer Aufbauorganisation implementiert, welches ihr die Möglichkeit gibt, u.a. eine Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung, -überwachung und -berichterstattung für das von ihr betreute Investmentvermögen vorzunehmen. Die Prozesse hierfür sind in einem eigens entwickelten Risikohandbuch dokumentiert.

Das Risikomanagement dient dazu, bewusste Vorgaben zu schaffen, welche Risiken eingegangen werden dürfen, ohne den Fortbestand der Gesellschaft zu gefährden, wobei die Risikosteuerung und -überwachung vorrangig dem Risikomanager obliegt. Dieser stellt sicher, dass Risiken fortwährend identifiziert, analysiert und bewertet werden. Die Identifikation und Wahrnehmung von Chancen obliegt dem operativen Management, welche in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung diskutiert werden.

4.2. Liquiditätsmanagement

Das zentrale Element des Liquiditätsmanagements ist die Liquiditätsplanung, da Risiken bzw. deren Folgen eine direkte Auswirkung auf die Liquidität des AIF haben können. Insbesondere Risiken, die aus den Vermögensgegenständen resultieren, können die Liquiditätssituation signifikant beeinflussen. Die systematische Auseinandersetzung mit dem Risikoprofil des AIF im Rahmen der Risikoidentifizierung und -bewertung gewährleistet eine regelmäßige kritische Würdigung der Liquiditätsplanung. Die Liquiditätsplanung dient somit als Basis für das Management wesentlicher Risiken.

Bei der Erstellung der Liquiditätsplanung werden alle signifikanten Zahlungsströme, auch durch das Ausscheiden von Kommanditisten, abgebildet und prognostiziert. Die Einnahmen und Ausgaben resultieren grundsätzlich aus Objektbewirtschaftung sowie aus den laufenden Gesellschaftskosten. Die ermittelten Auswirkungen der Risiken auf die Liquiditätsplanung werden regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst.

Zum Bilanzstichtag gibt es keine nennenswerten finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft.

4.3. Chancen und Risiken aus der weltwirtschaftlichen Entwicklung

In Zusammenarbeit mit dem Portfoliomanagement der KVG beobachtet die Geschäftsführung des AIF während der Betriebsphase des Fonds nach erfolgter Umsetzung erster Investitionen die weltwirtschaftlichen Entwicklungen laufend, um rechtzeitig Veräußerungsmöglichkeiten zu identifizieren. Auch eine opportunistische Portfoliooptimierung ist möglich und wird laufend geprüft. Die Geschäftsführung ist bestrebt, bei den Investitionsbeteiligungen und -objekten zu diversifizieren. Die Anlagepolitik gemäß Anlagebedingungen beschreibt Investitionen in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen sind oder in einen organisierten Markt einbezogen sind.

4.4. Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden grundsätzlich nicht gesehen, da sämtliche Aufgaben im Rahmen des Bestellungsvertrags mit der ADREALIS als Kapitalverwaltungsgesellschaft auf diese ausgelagert sind. Auch das Risikomanagement für die operationellen Risiken ist damit auf die ADREALIS und die XOLARIS-Gruppe ausgelagert. Sollte die ADREALIS ihren Leistungen operationell nicht nachkommen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft mit diesen Leistungen zu beauftragen. Operationelle Risiken sind für die ADREALIS im Wesentlichen identifizierte Risiken aus Personal, IT sowie den Prozessabläufen. Die ADREALIS hat ebenso wie die XOLARIS Notfall-Pläne entwickelt, weiche laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb ist damit derzeit grundsätzlich gewährleistet. Es ist aber nicht auszuschließen, dass eine weitere Verbreitung des Virus den zukünftigen Geschäftsverlauf der Gesellschaft beeinflussen könnte.

4.5. Risiken aus der Anlagestrategie

Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft mittelbar den Anlagegrenzen entsprechende Zielinvestments gar nicht, nicht in ausreichendem Umfang, nicht zum richtigen Zeitpunkt oder nur mit zusätzlichem Aufwand und höheren Kosten findet oder aus anderen Gründen nicht wie von ihr geplant umsetzen kann, sodass das Kapital der Anleger nicht, nur teilweise oder nur zu schlechteren Bedingungen, insbesondere nur mit geringerem Ertragspotenzial und/​oder höheren Kosten und Risiken als beabsichtigt, investiert werden kann. Kann die Investmentstrategie der Fondsgesellschaft nicht umgesetzt werden und/​oder kann die Fondsgesellschaft nicht die aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllen, besteht zudem das Risiko der Rückabwicklung.

4.6. Währungsrisiken

Die Gesellschaft darf bis zu 30 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, in anderer als der Fondswährung (EUR) investieren. Die Gesellschaft plant mittelbar in ihren Beteiligungsgesellschaften Containerinvestments zu tätigen, die üblicherweise in USD gehandelt werden. Zur Überwachung der Anlagegrenzen in Bezug auf die Währungsrisiken hat die KVG eigens ein Überwachungssystem aufgebaut und im Portfoliomanagementintegriert. Die Einhaltung der Grenzen wird vom Risikomanagement kontrolliert, so dass sichergestellt werden kann, dass die Anlagegrenzen jederzeit eingehalten werden. Die Verwahrstelle ist gesetzlich verpflichtet, das System der Anlagegrenzprüfungen der KVG regelmäßig zu kontrollieren.

4.7. Bonitäts- und Liquiditätsrisiken

Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben der KVG, die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu jeder Zeit sicherstellen zu können. Zu diesem Zweck wird üblicherweise eine Mindestliquiditätsreserve gebildet, die geeignet ist, sämtliche Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von mind. 6 Monaten sicherzustellen. Darüber hinaus hat die KVG die Bonität der Gegenpartei von Verträgen der Fondsgesellschaft vor Abschluss der Verpflichtungsgeschäfte zu überprüfen. Unnötige Bonitäts- und Liquiditätsrisiken sollen dadurch vermieden werden.

4.8. Leverage

Als Leverage wird die Einbindung von Fremdmitteln bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben bezeichnet. Ein positiver Effekt auf die Rendite der Investition wird nur dadurch erzielt, dass der Zins für das Fremdkapital geringer ausfällt als die Gesamtkapitalrentabilität der Investition. Sinkt die Gesamtkapitalrentabilität dagegen unter die Verzinsung des Fremdkapitals, treten Ertragsschäden für das gebundene Eigenkapital auf (negativer Leverageeffekt).

Da die Anlagebedingungen des AIF die Einbindung von Fremdkapital in die Finanzierung von Investitionen ausschließen, werden Risiken aus dem Leverage vermieden.

4.9. Risikobewertung

Vor der Aufnahme weiterer Kommanditisten oder Treugeber und vor dem Erwerb der ersten Investments der Gesellschaft ist die Risikosituation noch nicht ausgeprägt. Die KVG wird im Rahmen des Risikomanagements regelmäßig sämtliche Risiken des AIF überprüfen und bewerten. Sollten Risikokonzentrationen entstehen oder einzelne Risiken sich als unterbewertet herausstellen, wird in einem Eskalationsprozess mit geeigneten Maßnahmen gegengesteuert.

4.10. Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen

Die Risiken und Chancen des AIF in seiner aktuellen Situation sind ausführlich im Prospekt beschrieben. Ein spezifisches Risiko ergibt sich aktuell durch die Platzierung des Eigenkapitals. Sollte es nicht in ausreichendem Maße gelingen, Kapital für die Gesellschaft einzuwerben, wäre eine Rückabwicklung der Beteiligungen und Löschung der Gesellschaft wahrscheinlich.

5. Kapitalverwaltungsgesellschaft und Vergütungen

Die ADREALIS hat als KVG entsprechend § 37 KAGB für Ihre Mitarbeiter und Geschäftsleiter ein Vergütungssystem in einer Vergütungsrichtlinie festgelegt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die KVG keine variablen Vergütungen (Vorjahr TEUR 7) und feste Vergütungen von insgesamt TEUR 721 (Vorjahr TEUR 421) an ihre durchschnittlich sieben (Vorjahr vier) Mitarbeiter gezahlt. Die Vergütungen und die Zielvereinbarungen für die Bonus Vereinbarungen der KVG sind nicht an die Performance betreuter Investment vermögen geknüpft. Es wird über das Vergütungssystem kein Anreiz gesetzt, unangemessene Risiken für die Investmentvermögen einzugehen.

Im Rumpfgeschäftsjahr 2020 gab es drei Personen, welche wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Investmentvermögens hatten. Diese Personen erhielten von der KVG fixe Vergütungen von insgesamt TEUR 472 (Vorjahr TEUR 261).

Es handelt sich bei den Angaben um den Personalaufwand der das Investmentvermögen betreuenden KVG und nicht um Aufwendungen des Investmentvermögens.

Die Sunrise Capital Verwaltungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin hat im Rumpfgeschäftsjahr 2020 keine Vergütung erhalten.

6. Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Konstanz, den 14.06.2021

Sunrise Verwaltungs-GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer

Ernst Rohwedder

und

Hendrik Böhrnsen

 

München, den 14.06.2021

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer

Hendrick Böhrnsen

und

Torsten Schlüter

„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse:

entspricht der beigefügte Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres vom 3. April bis zum 31. Dezember in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i, V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.“

 

Köln, den 21. Juni 2021

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Barndt, Wirtschaftsprüfer

Engelshove, Wirtschaftsprüfer

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