Nachtrag Nr. 1 vom 22. Juli 2021 zum Verkaufsprospekt für das geschlossene Investmentvermögen PATRIZIA GrundInvest Europa Wohnen Plus GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

PATRIZIA GrundInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Augsburg

Nachtrag Nr. 1
vom 22. Juli 2021 zum Verkaufsprospekt für das geschlossene Investmentvermögen
PATRIZIA GrundInvest Europa Wohnen Plus

PATRIZIA GrundInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Fuggerstraße 26
86150 Augsburg

GrundInvest@patrizia.ag

www.patrizia-immobilienfonds.de

Nachtrag Nr. 1 nach § 316 Abs. 5 KAGB der PATRIZIA GrundInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH vom 22. Juli 2021 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 25.10.2019 betreffend den Vertrieb von Anteilen an der PATRIZIA GrundInvest Europa Wohnen Plus GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (im Folgenden „Fondsgesellschaft“).

Seite 5 unter “Hinweise zum Verkaufsprospekt“ wird als neuer letzter Absatz ergänzt:

Bezüglich der Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gibt die Kapitalverwaltungsgesellschaft für den Fonds in Abschnitt 5.3 Erläuterungen zu der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen der Fondsgesellschaft einbezogen werden und zu den Ergebnissen der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rentabilität der Fondsgesellschaft.

Seite 14, Abschnitt 2.3 Satz 2 bzw. Absatz 4 und 6 werden aufgrund von Wechseln im Aufsichtsrat der Kapitalverwaltungsgesellschaft wie folgt aktualisiert:

„Klaus Schmitt, Vorsitzender“ wird ersetzt durch „Thomas Wels, Vorsitzender“.

Herr Thomas Wels ist noch tätig als Vorstandsmitglied (Co-CEO) bei der PATRIZIA AG und übt darüber hinaus diverse Funktionen bei Tochter-, Beteiligungs- und Investmentgesellschaften aus.

Weiterhin wird „Rikke Lykke“ ersetzt durch „Philipp Schaper“.

Herr Philipp Schaper ist noch tätig als European-CIO bei der PATRIZIA AG und übt in diesem Zusammenhang diverse Funktionen aus.

Seite 15, Abschnitt 2.6 wird wie folgt aktualisiert:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat neben dem in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Investmentvermögen weitere alternative Investmentfonds („AIF“) im Sinne des KAGB aufgelegt. Dabei handelt es sich aktuell um die geschlossenen Investmentvermögen „PATRIZIA GrundInvest Campus Aachen“, „PATRIZIA GrundInvest Stuttgart Südtor“, „PATRIZIA GrundInvest Den Haag Wohnen“, „PATRIZIA GrundInvest Kopenhagen Südhafen“, „PATRIZIA GrundInvest München Leopoldstraße“, „PATRIZIA GrundInvest Mainz Rheinufer“, „PATRIZIA GrundInvest Garmisch-Partenkirchen“ „PATRIZIA GrundInvest Dresden“, „PATRIZIA GrundInvest Frankfurt /​ Hofheim“, „PATRIZIA GrundInvest Frankfurt Smart Living“, „PATRIZIA GrundInvest Berlin Landsberger Allee“, „PATRIZIA GrundInvest Die Stadtmitte Mülheim“, „PATRIZIA GrundInvest Hamburg Schloßstraße“, „PATRIZIA GrundInvest Helsinki“ sowie „PATRIZIA GrundInvest Augsburg Nürnberg“. Neben diesen bereits aufgelegten Investmentvermögen beabsichtigt die Kapitalverwaltungsgesellschaft darüber hinaus in der Zukunft weitere Investmentvermögen aufzulegen und zu verwalten.

Seite 19, Abschnitt 4.2. wird durch folgenden neuen letzten Absatz ergänzt:

Die Europäische Kommission hat unter www.ec.europa.eu/​consumers/​odr eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Gesellschaft lautet: GrundInvest@patrizia.ag.

Seite 26, Abschnitt 5.2 letzter Absatz wird wie folgt aktualisiert:

Hinweis

Aufgrund investmentrechtlicher Vorgaben sowie auf der Grundlage der Anlagebedingungen und des Fondskonzepts des hier vorliegenden Beteiligungsangebots soll gemäß der Planungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft neben der Investition in den Maßgeblichen Zielfonds in weitere Zielfonds bzw. geeignete Vermögensgegenstände gemäß der Anlagestrategie investiert werden, wobei dies zu einer zusätzlichen Diversifizierung des vorliegenden Beteiligungsangebots im Interesse der Anleger führt. Zum aktuellen Zeitpunkt hat die Fondsgesellschaft in zwei weitere Zielfonds wie folgt investiert:

Zielfonds „PATRIZIA GrundInvest Hamburg Schloßstraße“

Bei dem Zielfonds handelt es sich um einen geschlossenen Spezialfonds gemäß KAGB in der Rechtsform einer Investment-KG der mit zwei weiteren institutionellen Investoren im Frühjahr 2020 strukturiert und aufgelegt wurde. Der Zielfonds hat als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft die PATRIZIA GrundInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft, Augsburg, bestellt. Dieser Zielfonds investiert über eine vorgeschaltete Objektgesellschaft mittelbar in eine Studentenwohnanlage in der Schloßstraße 107-109 in 22041 Hamburg mit 157 Apartments auf 4 Etagen und damit zu 100% in die Nutzungsart Wohnen. Das vorstehende Anlageobjekt wurde ursprünglich im Jahr 1953 errichtet und in den Jahren 2016–2018 kernsaniert und ist an einen lokalen Betreiber langfristig verpachtet. Die Anlagestrategie des Zielfonds sieht eine langfristige Vermietung von 10 Jahren oder länger und anschließend in einem günstigen Marktumfeld einen Verkauf des Anlageobjekts und eine folgende Fondsliquidation vor. Das Investment in den Zielfonds beläuft sich abschließend auf 4,3 Mio. Euro.

Zielfonds „PATRIZIA GrundInvest Helsinki“

Bei dem Zielfonds handelt es sich um einen geschlossenen Publikumsfonds gemäß KAGB in der Rechtsform einer Investment-KG der zum 28.05.2020 aufgelegt wurde. Der Zielfonds hat als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft die PATRIZIA GrundInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft, Augsburg, bestellt. Dieser Zielfonds investiert mittelbar in eine moderne Büroimmobilie mit angeschlossenen Parkplätzen mit der Adresse Ratatie11 in FIN-01300 Vantaa in der Hauptstadtregion Helsinki in Finnland und damit in eine gemäß der Anlagestrategie zur weiteren Diversifikation vorgesehenen weiteren bzw. ergänzenden Nutzungsart. Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um ein Gebäudeensemble welches als Geschäftszentrum in den Jahren 2015 bis 2017 fertiggestellt wurde. Das Anlageobjekt besticht durch seine exponierte Lage am lokalen ÖPNV-Knotenpunkt direkt am Bahnhof Vantaa/​Tikkurila in zentraler Lage zwischen der Innenstadt und dem internationalen Flughafen von Helsinki und darüber hinaus durch seine nachhaltige Bauweise (LEED-Platinum-Zertifikat). Die Nutzung des Anlageobjekts erfolgt zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung durch 20 unterschiedliche Mieter, wobei nahezu die Hälfte dieser Mieter einen staatlichen Hintergrund haben und ist damit breit diversifiziert. Die Anlagestrategie dieses Zielfonds sieht eine langfristige Vermietung von 10 Jahren oder länger und anschließend in einem günstigen Marktumfeld einen Verkauf des Anlageobjekts und eine folgende Fondsliquidation vor. Das Investment in den Zielfonds beläuft sich derzeit auf rd. 4,1 Mio. Euro.

Weitere Investitionen der Fondsgesellschaft in zusätzliche Zielfonds stehen aktuell noch nicht konkret fest Dabei können auch Investitionen in bestehende Zielfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze ggf. noch erhöht werden und auch etwaig weitere Zielfonds von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet werden.

Seite 27, Abschnitt 5.3 wird durch folgenden neuen letzten Absatz ergänzt:

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen:

Im Rahmen der Anlagepolitik der Fondsgesellschaft bezieht die Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen alle relevanten Risiken mit ein und bewertet diese fortlaufend. Dabei werden alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, die in maßgeblicher Weise erhebliche wesentliche negative Auswirkungen auf die Rentabilität einer Investition der Fondsgesellschaft haben können, sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen einer Anlageentscheidung der Fondsgesellschaft auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren werden dabei die Faktoren Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance), die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung verstanden.

Unter Berücksichtigung der Vorkehrungen, die die Kapitalverwaltungsgesellschaft derzeit trifft, um sich erhöhten regulatorischen Vorgaben und verändernden Markterwartungen zu stellen, sowie der durchgeführten Risikoanalysen, werden keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen durch Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rentabilität der Fondsgesellschaft erwartet. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Renditen der Investitionen der Fondsgesellschaft – und damit mittelbar auch der Anleger – geschmälert werden können, z.B. durch etwaige CO2-Abgaben in Form von Steuern oder durch einen Wertverlust einzelner Vermögenswerte aufgrund veralteter ökologischer Standards, sofern die Umsetzung neuerer Standards nicht möglich ist.

Zusätzliche Hinweise

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß der Offenlegungsverordnung zum Zeitpunkt der Fondsauflage und Aufstellung des Verkaufsprospekts nicht berücksichtigt, da Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß der Offenlegungsverordnung nicht Bestandteil der definierten Anlagestrategie des entsprechenden Fonds sind.

Seite 45, Abschnitt 6.3.1 wird am Ende mit folgendem neuen Abschnitt ergänzt:

(s) Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen der Fondsgesellschaft haben können. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft sowie auf die Reputation der Kapitalverwaltungsgesellschaft – und damit auch auf die Rentabilität der Investitionen der Anleger in die Fondsgesellschaft – auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten (einschließlich der in diesem Abschnitt 6 des Verkaufsprospekts für die Fondsgesellschaft genannten) einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft ist die in dem nachfolgenden Abschnitt beschriebene Risikoart Marktentwicklung zu nennen.

Seite 66, Abschnitt 7.4.2 lit.(a) zweiter Absatz wird wie folgt aktualisiert:

Die Zeichnungsfrist für die auszugebenden Anteile an der Fondsgesellschaft beginnt nach Genehmigung des Vertriebs durch die BaFin und endet spätestens bei Beendigung der Platzierung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft, spätestens jedoch mit Ablauf der gesellschaftsvertraglich festgelegten Platzierungsfrist zum 31.03.2023. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat dabei freies Ermessen, Beitrittsangebote nicht anzunehmen und Kapitalerhöhungen nicht vorzunehmen.

Seite 81, Abschnitt 9.2.5 zweiter Absatz wird wie folgt aktualisiert:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist nach freiem Ermessen berechtigt, das Gesellschaftskapital durch Zulassung des Treuhandkommanditisten zur Erhöhung seines Kapitalanteils sowie durch Aufnahme weiterer Gesellschafter bis zum 31.03.2023 (Platzierungsfrist) in einem oder mehreren Schritten zu erhöhen.

Seite 100 f., Abschnitt 14.1.4.1 wird durch folgenden neuen letzten Absatz ergänzt:

Die Europäische Kommission hat unter www.ec.europa.eu/​consumers/​odr eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Gesellschaft lautet: GrundInvest@patrizia.ag.

Seite 109, Abschnitt 16, Anlage II: Gesellschaftsvertrag wird in § 4 Abs. (1) wie folgt aktualisiert:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist nach freiem Ermessen berechtigt, das Gesellschaftskapital durch Zulassung des Treuhandkommanditisten zur Erhöhung seines Kapitalanteils sowie durch Aufnahme weiterer Gesellschafter bis zum 31.03.2023 (Platzierungsfrist) in einem oder mehreren Schritten zu erhöhen.

Seite 113 ff., Abschnitt 16, Anlage II: Gesellschaftsvertrag wird in § 12 Abs. (1) und (5) wie folgt aktualisiert:

(1)

Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesellschaft treffen die Gesellschafter durch Beschlüsse. Die Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel im Umlaufverfahren gefasst. Eine Beschlussfassung in einer Gesellschafterversammlung ist unter den Voraussetzungen des § 16 dieses Gesellschaftsvertrages möglich.

(5)

An der Beschlussfassung nehmen die Kommanditisten bzw. – namens des Treuhand-Kommanditisten – die Treugeber kraft der ihnen im jeweiligen Treuhandvertrag erteilten Vollmacht teil. Jeder Gesellschafter kann sich im Rahmen der Ausübung seines Stimmrechts durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter vertreten lassen.

Seite 114, Abschnitt 16, Anlage II: Gesellschaftsvertrag wird in § 13 Abs. (1) wie folgt aktualisiert:

(1)

Über die Ergebnisse der Beschlussfassung hat der geschäftsführende Kommanditist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Dieses ist von dem geschäftsführenden Kommanditisten und dem Treuhandkommanditisten zu unterzeichnen und von der Gesellschaft den Gesellschaftern in Kopie zu übersenden.

Seite 115, Abschnitt 16, Anlage II: Gesellschaftsvertrag wird in § 15 Abs. (1)bis (3) wie folgt aktualisiert:

(1)

Der geschäftsführende Kommanditist führt die Beschlussfassung im Umlaufverfahren herbei. Gesellschafter können an einer Beschlussfassung im Umlaufverfahren entweder über das internetgestützte Investorenportal (internetgestütztes Abstimmungsverfahren) oder schriftlich per Post oder Telefax teilnehmen. Eine Teilnahme am schriftlichen Verfahren erfolgt nur dann, wenn Gesellschafter nicht oder nicht mehr am Investorenportal teilnehmen.

(2)

Bei einer Teilnahme am internetgestützten Abstimmungsverfahren gibt der geschäftsführende Kommanditist den Abstimmungsgegenstand mit einer begründeten Stellungnahme unter vollständiger Angabe der Beschlussgegenstände und Angabe der Tagesordnung durch Übersendung an das im Investorenportal eingerichtete elektronische Postfach des Gesellschafters. Der geschäftsführende Kommanditist hat die Abstimmungsunterlagen zuvor dem Treuhandkommanditisten mit angemessener Frist vorzulegen. Soweit dieser eine eigene Stellungnahme abgibt, ist diese den Abstimmungsunterlagen für die Gesellschafter beizufügen. Die Stimmabgabe der Gesellschafter muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Abstimmungsaufforderung bei der Gesellschaft eingehen. Soweit der Gegenstand der Beschlussfassung eilbedürftig ist, kann der geschäftsführende Kommanditist die Frist angemessen verkürzen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag des Zugangs der Abstimmungsaufforderung und der Tag des Eingangs der Stimmabgabe bei der Gesellschaft mitgezählt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch die Gesellschaft bzw. den Treuhandkommanditisten für die Treugeber. Der Treuhandkommanditist hat das Recht, die Auszählung zu überprüfen. Über das Ergebnis der Abstimmung sind die Gesellschafter durch die Zusendung einer Niederschrift an ihr elektronisches Postfach gemäß § 13 dieses Gesellschaftsvertrags zu unterrichten.

(3)

Bei einer Teilnahme am schriftlichen Abstimmungsverfahren erfolgt die Mitteilung des Abstimmungsgegenstands durch schriftliche Mitteilung des geschäftsführenden Kommanditisten an die zuletzt der Gesellschaft benannte Adresse des Gesellschafters. Im Übrigen gelten die Regelungen in Absatz (2) entsprechend. Zur Wahrung der Frist zur Abgabe der Stimmen ist der rechtzeitige Zugang (Post- oder Faxeingang) der Abstimmungsunterlagen bei der Geschäftsführenden Kommanditistin maßgeblich.

Seite 115 ff., Abschnitt 16, Anlage II: Gesellschaftsvertrag wird in § 16 Abs. (2) wie folgt aktualisiert:

(2)

Die Gesellschafterversammlung wird durch den geschäftsführenden Kommanditisten einberufen. Die Einberufung erfolgt unter vollständiger Angabe der Beschlussgegenstände in Textform entweder durch Übersendung an das im Investorenportal eingerichtete elektronische Postfach des Gesellschafters oder sofern der Gesellschafter der Gesellschaft nicht oder nicht mehr am Investorenportal teilnimmt, erfolgt die Einberufung durch schriftliche Mitteilung an die zuletzt der Gesellschaft benannte Adresse des Gesellschafters. Die Einberufung muss den Zeitpunkt, den Ort und die Tagesordnung angeben. Zwischen dem Zugang bei dem Gesellschafter einerseits sowie dem Tag der Versammlung andererseits muss eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen. Bei eilbedürftigen Fällen kann die Frist angemessen verkürzt werden. Bei der Berechnung der Fristen werden der Tag des Zugangs bei dem Gesellschafter und der Tag der Versammlung mitgezählt.

Seite 116, Abschnitt 16, Anlage II: Gesellschaftsvertrag wird in § 17 Abs. (2) wie folgt aktualisiert:

(2)

Der geschäftsführende Kommanditist hat, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung sowie der anwendbaren Vorschriften des HGB und des KAGB den Jahresbericht (einschließlich Jahresabschluss, Lagebericht, Erklärung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft und Prüfungsvermerk) der Gesellschaft aufzustellen und den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresbericht wird, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, spätestens neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen offengelegt.

Seite 121, Abschnitt 16, Anlage II: Gesellschaftsvertrag wird in § 26 Abs. (1) letzter Absatz wie folgt aktualisiert:

Für Treugeber gilt das vorstehende sinngemäß, so dass bei Vorliegen eines der vorstehend genannten Fälle bezüglich eines Treugebers der Kapitalanteil des Treuhandkommanditisten anteilig herabgesetzt werden kann. Der Komplementär scheidet ferner nach Maßgabe des folgenden Abs. (2) aus der Gesellschaft aus, wenn sich die unmittelbaren Beteiligungsverhältnisse an dem Komplementär ändern. Ein wichtiger Grund gemäß (1) (c) liegt bei dem Komplementär auch dann vor, wenn dieser in der Person ihrer gesetzlichen Vertreter begründet ist.

Seite 132, Abschnitt 18, Anlage IV Nutzungsbedingungen für das Fondsportal (Anleger) wird wie folgt aktualisiert bzw. ergänzt, wobei das Wort „Fondsportal“ durchgreifend in der gesamten Anlage jeweils durch das Wort „Investorenportal“ ersetzt wird, so dass diese Art von Anpassung nachstehend ggf. nicht separat dargestellt wird. Daneben werden die im folgenden aufgeführten Ziffern wie folgt aktualisiert:

Ziffer 1.1 zweiter Satz, wird wie folgt geändert:

Diese Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen„) regeln die Nutzung der auf der Webseite https:/​/​my.patrizia.ag/​patrizia/​portfolio (nachfolgend das „Investorenportal„) von der PATRIZIA GrundInvest angebotenen Dienste zur Verwaltung der Beteiligungen an AIF („Dienste„) für die Anleger der von der PATRIZIA GrundInvest verwalteten AIF („Nutzer„).

Ziffer 1.2 wird wie folgt ersetzt:

Der Inhalt und der Umfang der angebotenen Dienste bestimmen sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen AIF und dem Nutzer, im Übrigen nach den jeweils aktuell auf dem Investorenportal verfügbaren Funktionalitäten. Die angebotenen Dienste können unter anderem umfassen:

eine Übersicht über die Beteiligungen des Nutzers (Anlegerportfolio);

Informationen zu den AIF sowie darin enthaltenen Vermögensgegenständen, zu der geplanten Wertentwicklung, Ausschüttungen/​Entnahmen, etc.;

Hinterlegung von gesetzlichen Pflichtinformationen und –Veröffentlichungen wie der Jahresberichte sowie auch von steuerlichen Ergebnismitteilungen der jeweiligen AIF sowie sonstigen Produktinformationen;

die Möglichkeit zur elektronischen Zeichnung von Beteiligungen an AIF;

die Möglichkeit zur Stimmabgabe zu Gesellschafterbeschlüssen;

die Pflege und Änderung der Stammdaten, z.B. Adress-, und Kontaktdaten; Daten der Bankverbindungen sowie mögliche Änderungen von steuerlich relevanten Daten des Nutzers;

ein elektronisches Postfach für die Übermittlung von fondsbezogenen Mitteilungen der PATRIZIA GrundInvest an den Nutzer sowie zum Versand elektronischer Nachrichten des Nutzers an die PATRIZIA GrundInvest;

die Möglichkeit zu Mitteilungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Beteiligungen des Nutzers an AIF.

 

 

 

Die Geschäftsführung

Ziffer 5.2 wird wie folgt ersetzt:

Die in Ziffer 1.2 genannten Informationen zu den AIF sowie darin enthaltenen Vermögensgegenständen, zu der geplanten Wertentwicklung, Ausschüttungen/​Entnahmen, die über das Investorenportal abgerufen werden können, haben lediglich informativen Charakter. Verbindliche Vertragsgrundlage hinsichtlich des AIF ist zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen AIF ist ausschließlich die Beitrittsvereinbarung, der Gesellschaftsvertrag, der Treuhandvertrag (soweit die Beteiligung an dem jeweiligen AIF von dem Nutzer mittelbar über einen Treuhänder gehalten wird) sowie die Anlagebedingungen in ihren jeweils geltenden Fassungen.

Ziffer 5.4 wird wie folgt neu eingefügt:

Browser

Die Inanspruchnahme der Dienste setzt die Benutzung eines der folgenden Browser in der jeweils aktuellen Version voraus: Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Apple Safari.

Als neue Ziffer 8 werden folgende Ziffern eingefügt:

8. STIMMABGABE ZU GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSEN

8.1

Gesellschafterbeschlüsse

Nutzer können an Beschlussfassungen zu Gesellschafterbeschlüssen im Umlaufverfahren über das Investorenportal teilnehmen („Internetgestütztes Abstimmungsverfahren“).

8.2

Informationen des Nutzers

Der Nutzer erhält den Abstimmungsgegenstand mit einer begründeten Stellungnahme unter vollständiger Angabe der Beschlussgegenstände und unter Angabe der Tagesordnung durch Einstellen in das Elektronische Postfach.

8.3

Durchführung des Internetgestützten Abstimmungsverfahrens

Die Stimmabgabe muss innerhalb der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Frist erfolgen. Hierzu muss der Nutzer den elektronischen Stimmzettel ausfüllen und seine Identität verifizieren. Um die Identität des Nutzers zu verifizieren, erhält der Nutzer nach dem Ausfüllen des Stimmzettels einen persönlichen Ident-Code („Ident-Code“) an die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse gesendet. Der Ident-Code ist ab diesem Zeitpunkt für einen Zeitraum von zehn Minuten gültig. Um das Internetgestützte Abstimmungsverfahren abzuschließen, ist der Ident-Code im Investorenportal in eine dafür vorgesehene Maske einzutragen und der Stimmzettel abzusenden.

8.4

Zugang der Stimmabgabe

Mit dem Absenden der Stimmabgabe hat der Nutzer wirksam abgestimmt. Eine inhaltlich abweichende Stimmabgabe, die die PATRIZIA GrundInvest nach Abschluss des Internetgestützten Abstimmungsverfahren (bspw. per Post) erreicht, findet keine Berücksichtigung mehr. Es gilt die Stimmabgabe, die der PATRIZIA GrundInvest zeitlich zuerst zugeht. Sofern der PATRIZIA GrundInvest entsprechend vor Stimmabgabe im Rahmen des Internetgestützten Abstimmungsverfahrens eine Stimmabgabe auf anderem Wege (bspw. per Post) zugeht, ist demgegenüber die Abstimmung im Rahmen des Internetgestützten Verfahrens unwirksam. Als relevanter Zeitpunkt für den Zugang der Stimmabgabe gilt jeweils der Zeitpunkt, in dem die Stimmabgabe der PATRIZIA GrundInvest gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zugeht.

8.5

Keine Vertretung

Eine Vertretung des Nutzers durch Dritte (bspw. Berater) im Rahmen des Internetgestützten Abstimmungsverfahrens ist ausgeschlossen.

Hinweis: Durch den Einschub der neuen Ziffer 8 in die Nutzungsbedingungen verschieben sich die nachfolgenden Ziffern der Nutzungsbedingungen für das Investorenportal (Anleger) jeweils entsprechend.

Widerrufsrecht

Nach § 305 Abs. 8 KAGB können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags zum Verkaufsprospekt eine auf den Erwerb eines Anteils gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der PATRIZIA GrundInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Fuggerstraße 26, 86150 Augsburg oder per Fax: 0821 50910-550 oder per E-Mail: anleger.grundinvest@patrizia.ag zu erklären; zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung.

Auf die Rechtsfolgen des Widerrufs ist § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Hiervon unberührt bleibt das den Anlegern auf der Beitrittsvereinbarung beschriebene Widerrufsrecht.

Der Nachtrag Nr. 1 kann neben den weiteren Verkaufsunterlagen bei der PATRIZIA GrundInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Fuggerstraße 26, 86150 Augsburg, kostenlos in Papierform angefordert oder im Internet unter www.patrizia-immobilienfonds.de abgerufen werden.

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